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Dauer-Urlauber müssen Klinik im Ausland wählen

4. Juli 2003
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Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs können Rentner, die ihren Wohnsitz ins Ausland verlegt haben, für eine Krankenhausbehandlung nicht ohne Weiteres in die alte Heimat zurückfahren. Die Richter in Luxemburg entschieden, dass die Krankenkasse, bei der die Rentner am neuen Wohnort eingetragen sind, vorher prüfen darf, ob sie eine Behandlung im EU-Ausland bezahlt. Auch deutsche Ruheständler, die auf Mallorca oder Gran Canaria leben, trifft diese Entscheidung. So zahlten beispielsweise spanische Krankenkassen teurere Behandlungen in deutschen Kliniken bisher schon selten.