1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Sanktionen für Integrationsverweigerer?

26. März 2016

Härtere Gangart: Bundesinnenminister de Maizière will Flüchtlingen einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland verwehren, wenn sie sich weigern, Deutsch zu lernen, und Arbeitsangebote ausschlagen.

https://p.dw.com/p/1IKKZ
Innenminister Thomas de Maiziere (Foto: Reuters)
Bild: Reuters/H. Hanschke

Für Asylbewerber, die sich weigerten, Deutsch zu lernen, oder Arbeitsangebote nicht annähmen, "kann es nicht nach drei Jahren eine unbefristete Niederlassungserlaubnis geben, wie die jetzige Rechtslage ist", sagte Thomas de Maizière dem ARD-Hauptstadtstudio. Er wolle erreichen, "dass es einen Zusammenhang gibt zwischen dem erfolgreichen Absolvieren von Integration und der Erlaubnis, wie lange man in Deutschland bleiben darf".

Bereits jetzt ist die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis, die unbefristet Aufenthalt und Erwerbstätigkeit in Deutschland möglich macht, an strenge Auflagen gebunden. Spätestens im Mai werde er ein Integrationsgesetz vorlegen, kündigte der Bundesinnenminister an. Die Novelle wolle er gemeinsam mit Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) erarbeiten.

Bitte keine Ghettobildung

In das Gesetz soll auch eine Wohnsitzauflage für Flüchtlinge aufgenommen werden. "Wir wollen keine Ghettobildung", erklärte de Maizière. Deshalb solle geregelt werden, dass auch anerkannte Flüchtlinge sich an dem Ort aufhalten, "wo wir das als Staat für richtig halten, und nicht, wo das der Flüchtling für richtig hält". Dies solle jedenfalls solange gelten, bis die Flüchtlinge ihren Unterhalt mit Arbeit selbst sicherstellen können. Hält sich ein Betroffener nicht an die Auflage, soll er de Maizière zufolge keine soziale Unterstützung erhalten. "Das klingt hart, aber es dient der Vermeidung von Ghettobildung", fügte der CDU-Politiker hinzu.

Der Koalitionspartner SPD unterstützt dieses Vorhaben grundsätzlich. Bauministerin Barbara Hendricks (SPD) hatte kürzlich versichert: "Eine Wohnortzuweisung für einen gewissen Zeitraum kann ein sinnvolles, ergänzendes Instrument sein, wenn es richtig ausgestaltet ist."

Auch der Chef des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, Frank-Jürgen Weise, unterstützt die Pläne für eine Residenzpflicht für Asylbewerber. Der Europäische Gerichtshof hatte im März die Wohnsitzauflage unter Bedingungen für rechtmäßig erklärt.

kle/jj (afp, dpa, kna, tagesschau.de)