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Politik

Deadline für die Türkei im Fall Deniz Yücel

6. November 2017

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat der Türkei im Fall des inhaftierten Journalisten Yücel zwei weitere Wochen Zeit für eine Stellungnahme gewährt. Die neue Frist ist die dritte und endgültig die letzte.

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Deniz Yücel
Bild: picture-alliance/dpa/K. Schindler

Bis zum 28. November muss die türkische Regierung ihre Stellungnahme in Straßburg abgegeben haben. In einem Schreiben an Deniz Yücels Anwalt Veysel Ok teilte die Verwaltung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) mit, man habe die Frist auf Ersuchen von Ankara bis zum 28. November verlängert. Zugleich habe man der Türkei aber mitgeteilt, dass es keine weitere Verlängerung geben werde. Das berichtet die Tageszeitung "Die Welt", für die Yücel als Korrespondent gearbeitet hat.

Ursprünglich hatte der EGMR der türkischen Regierung in dem Fall eine Frist bis zum 24. Oktober gesetzt. Mit Fristablauf hatte Ankara eine sechswöchige Verlängerung beantragt und drei weitere Wochen zugestanden bekommen. Demnach hätte die Regierung den Schriftsatz bis zum 14. November einreichen müssen.

Seit Februar in Einzelhaft

Yücel hatte die Beschwerde gegen seine Inhaftierung in Einzelhaft schon im April dieses Jahres in Straßburg eingereicht. Darin bezeichnen seine Anwälte das Vorgehen gegen Yücel als Verstoß gegen das Recht auf Freiheit und Sicherheit, gegen die Meinungsfreiheit und gegen das Verbot von Folter und unwürdiger Behandlung in der Haft, wie sie in der Europäischen Menschenrechtskonvention festgeschrieben sind.

Deutschland | Demo für die Freilassung von Welt-Korrespondent Deniz Yücel
Demonstration für die Freilassung von Deniz Yücel vor der türkischen Botschaft in BerlinBild: Reuters/F. Bensch

Die Türkei wirft Yücel ohne nähere Begründung Terrorpropaganda, die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und Aufwiegelung der Bevölkerung vor. Eine Anklage hat die türkische Justiz bislang jedoch noch nicht vorgelegt. Im Dezember vergangenen Jahres hatte sie einen Haftbefehl gegen Yücel erlassen. Der 44-Jährige, der sowohl die deutsche als auch die türkische Staatsbürgerschaft besitzt, hatte sich daraufhin Mitte Februar freiwillig gestellt und war nach zwei Wochen in Polizeigewahrsam in Untersuchungshaft gekommen.

Türkei bremst Verhandlung

Der EGMR hatte beschlossen, die Beschwerde Yücels mit Vorrang zu behandeln. Die Stellungnahme der türkischen Regierung ist für die weitere Verhandlung des Falles erforderlich. Zahlreiche Nichtregierungsorganisationen sowie der Menschenrechtskommissar des Europarates und der Pressefreiheitsbeauftragte der Vereinten Nationen haben bereits Stellungnahmen abgegeben und darin ihre Sorge über die Lage von Justiz und Presse in der Türkei zum Ausdruck gebracht.

ww/rb (dpa/kna)

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