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Deal im Fall Julian Assange

13. Dezember 2015

Seit über drei Jahren lebt der Wikileaks-Gründer in der ecuadorianischen Botschaft mitten in London. Dass Schwedens Justiz ihn nicht befragen konnte, belastete die bilateralen Beziehungen. Nun kommt Bewegung in den Fall.

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Julian Assange (Foto: picture-alliance)
Bild: picture-alliance/Yui Mok/PA Wire

Eine Vereinbarung zwischen Schweden und Ecuador macht nun offenbar möglich, worum die schwedische Justiz seit Langem ringt: Die Befragung Julian Assanges zu dem gegen ihn erhobenen Vorwurf der Vergewaltigung. Die rechtswirksame Vereinbarung sei in Quito unterzeichnet worden, gab die ecuadorianische Regierung bekannt.

"Es ist ohne Zweifel ein Instrument, dass die bilateralen Beziehungen stärkt und die Erfüllung von Justizangelegenheiten erleichtern wird - wie zum Beispiel die Befragung von Herrn Assange", erklärte das Außenministerium in Quito.

Brisante Detailfragen

Assange selbst erhob die Forderung, in der Botschaft in London befragt zu werden. Unstimmigkeiten zwischen Ecuador und Schweden verhinderten das jedoch lange. Das schwedische Justizministerium warf der ecuadorianischen Regierung vor, den Prozess unnötig verlängert zu haben. Ecuador habe Schweden aufgefordert, Assanges Asylstatus anzuerkennen, bevor er befragt werden könne, hieß es aus Stockholm. Gemäß internationalem Recht könne Schweden jedoch kein Asyl anerkennen, das von einem anderen Staat gewährt worden sei.

Die ecuadorianische Botschaft stritt die Vorwürfe ab - man habe zu keinem Zeitpunkt von Schweden verlangt, ein Asyl für Assange anzuerkennen. Vielmehr habe Schweden die Anfrage erst spät gestellt und müsse auf die Bearbeitung Ecuadors warten.

Julian Assange mit dem ecuadorianischen Außenminister in der Botschaft von Ecuador in London (Foto: Reuters)
In der Londoner Botschaft: Julian Assange mit dem ecuadorianischen AußenministerBild: Reuters/C. Helgren

Leben im ecuadorianischen Schutzraum

Assange lebt seit Juni 2012 in der Botschaft mitten in London, um sich der Auslieferung nach Schweden zu entziehen. Dort besteht ein Haftbefehl gegen den 44-Jährigen wegen angeblicher Sexualdelikte. Die Missbrauchsvorwürfe gegen Assange sind zwar bereits verjährt. Ein weiterer schwedischer Haftbefehl gegen Assange bleibt aber bestehen, da eine der beiden betroffenen Frauen Assange auch wegen Vergewaltigung angezeigt hatte. Dieser Vorwurf verjährt erst 2020 nach einer Frist von zehn Jahren.

Der Australier streitet die Anschuldigungen ab und bezeichnet sie als politisch motiviert. Er habe mit den Frauen "einvernehmlichem Sex" gehabt, behauptet er. Sein Asylgesuch bei der ecuadorianischen Botschaft begründet Assange mit der Befürchtung, an die USA ausgeliefert zu werden. Die von ihm gegründete Plattform Wikileaks hatte 2010 hunderttausende geheime militärische und diplomatische US-amerikanische Dokumente veröffentlicht. Sollte Assange in den USA wegen Geheimnisverrats angeklagt werden, könnte ihm die Todesstrafe drohen.

nin/kle (rtr, efe)