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Defizit-Verfahren gegen Frankreich

2. April 2003
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Die EU-Kommission hat gegen Frankreich offiziell ein Defizit-Strafverfahren wegen überhöhter Neuverschuldung eröffnet. Das französische Defizit betrug im vergangenen Jahr 3,1 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP) und lag damit über dem im Euro-Stabilitätspakt verankerten Grenzwert von 3,0 Prozent, teilte die Kommission am Mittwoch in Brüssel mit. Die EU-Finanzminister müssen im Juni noch zustimmen. EU-Währungskommissar Pedro Solbes hatte das Verfahren bereits Mitte März angeschoben. In der Eurozone sind bereits Deutschland und Portugal mit solchen Verfahren konfrontiert.