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Demjanjuk als NS-Kriegsverberecher verurteilt

12. Mai 2011

Der frühere KZ-Wachmann John Demjanjuk ist in München zu fünf Jahren Haft verurteilt worden, ist aber dennoch frei. Der heute 91-jährige gebürtige Ukrainer hat in Sobibor Beihilfe zum Mord an tausenden Juden geleistet.

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John Demjanjuk mit Sonnenbrille und Baseballkappe (Foto: AP)
John DemjanjukBild: dapd

Die Beihilfe des aus der Ukraine stammenden John Demjanjuk am Massenmord an Juden im deutschen Vernichtungslager Sobibor ist für die Richter am Münchner Landgericht erwiesen. Deshalb verurteilten sie den 91-Jährigen am Donnerstag (12.05.2011) zu fünf Jahren Haft. Demjanjuk nahm das Urteil in seinem Rollstuhl sitzend entgegen.

Demjanjuk kommt frei

Trotz der Verurteilung verließ Demjanjuk das Gericht als freier Mann. Mit Blick auf die zweijährige Untersuchungshaft des 91-Jährigen hob das Landgericht München den Haftbefehl aus Gründen der Verhältnismäßigkeit auf.

Es war ein ganz besonderer Prozess in München: Vor dem langen Richtertisch stand an den Verhandlungstagen ein Bett - weiße Decke, gelbes Kissen, höhenverstellbar. Zwei Wachtmeister, flankiert von Sanitätern schoben den greisen Angeklagten immer kurz vor Verhandlungsbeginn im Rollstuhl herein. John Demjanjuk trug Baseball-Kappe und dunkle Brille. Er wurde in das Bett gehievt und zugedeckt, danach ein wenig zur Seite gerückt. Es war ein ungewöhnlicher, ja bizarrer Anblick. Meist verharrte Demjanjuk stundenlang reglos auf seinen Kissen, redete kein Wort - nur in den Pausen wirkte er oft gar nicht mehr hinfällig, gestikulierte, lächelte und scherzte mit der Dolmetscherin oder den Justizbeamten. Dieser Angeklagte, der nunmehr fast zwei Jahre im Münchner Gerichtssaal gelegen hat, war erkennbar nicht willens, einen Beitrag zur Aufklärung zu leisten.

Ein Mordgehilfe?

Die Anklage der Staatsanwaltschaft war Schwerwiegend und die Richter folgten ihr weitgehend in ihrem Urteil: Demjanjuk hat 1943 als Wachmann und Helfer der SS im Lager Sobibor gearbeitet und dort Beihilfe zum Mord an 27.900 Juden geleistet - ein Handlanger des Massenmords also, der für das reibungslose Funktionieren der Vernichtungsmaschinerie sorgte. Damals ist der gebürtige Ukrainer gerade mal 23 Jahre alt. Als Kind hat er in seiner Heimat die große Hungersnot nach den stalinistischen Zwangskollektivierungen erlebt. Nach dem Überfall der deutschen Wehrmacht auf die Sowjetunion muss Demjanjuk an die Front, gerät in deutsche Kriegsgefangenschaft - ein Todesurteil. Millionen sowjetische Soldaten sterben in den Lagern an Erschöpfung, Kälte, Unterernährung. In dieser Situation habe sich der junge Mann entschlossen, mit den Nazis zu kooperieren. Er wurde als so genannter "Trawniki" - einheimischer "Hilfswilliger" - ausgebildet und bald darauf in das Vernichtungslager Sobibor im südöstlichen Polen abkommandiert. Davon sind die Ankläger in München überzeugt.

Der Beginn der Ermittlungen

Das Bild zeigt eine Gedenkmauer im ehemaligen Vernichtungslager Sobibor (Bild: dpa)
Gedenkstätte SobiborBild: picture-alliance/dpa

Nach dem Zweiten Weltkrieg wandert Demjanjuk aus in die USA. Aus Ivan wird dort John Demjanjuk, Arbeiter bei Ford in Cleveland, Ehemann, Familienvater, Kirchgänger. Doch ein Vierteljahrhundert später nimmt sein Leben wiederum eine dramatische Wendung: Erste Ermittlungen beginnen, die US-Behörden werfen ihm vor, "Ivan der Schreckliche" gewesen zu sein, Maschinist in den Gaskammern des Vernichtungslagers Treblinka. Er verliert seinen amerikanischen Pass, wird nach Israel ausgeliefert, wo Überlebende glauben, in ihm den Mordgehilfen zu erkennen - es folgt ein Todesurteil, das zugleich ein Justizirrtum ist. Fünf Jahre wartet Demjanjuk auf seine Hinrichtung, bis neu aufgefundene Dokumente beweisen, dass "Ivan der Schreckliche" ein anderer war. Demjanjuk darf zurück in die Vereinigten Staaten.

Suche nach neuen Indizien

Jahre später werden deutsche Ermittler tätig. Sie sammeln Indizien und glauben nun, dass Demjanjuk tatsächlich Wachmann im Dienste der SS in Sobibor gewesen ist, wo zwischen 1942 und 1943 mehr als 250 000 Menschen getötet wurden. Nach langem juristischem Tauziehen wird John Demjanjuk aus den USA nach Deutschland abgeschoben, wo 2009 der Prozess vor dem Münchner Landgericht beginnt. Das Verfahren stößt von Anfang an auf weltweites Interesse - und es ruft bis zum Schluss starke Emotionen hervor. Immer wieder kommt es zu Verbalattacken der Verteidigung auf Staatsanwaltschaft und Nebenkläger, Anwälte verlassen unter Protest den Raum, Angehörige von Überlebenden weinen Tränen der Trauer und der Wut, Unterstützer des Angeklagten sprechen dagegen von einem ungerechten Schauprozess.

Informationen, Zweifel, Emotionen

An mehr als 90 Verhandlungstagen versuchte das Gericht, Licht ins historische Dunkel zu bringen. Gutachter, Historiker, Militär- oder Schriftexperten wurden befragt, hunderte Dokumente verlesen. Am Ende aber bleiben Zweifel. Was genau hat Demjanjuk in Sobibor getan? Hatte er die Möglichkeit, sich dem Dienst dort zu entziehen? Es gibt unter den ganz wenigen, hoch betagten Überlebenden niemanden, der eine konkrete Tat des Angeklagten bezeugen könnte. "Wenn er in Sobibor war, war er ein Mörder", meint Thomas Blatt, der als Jugendlicher im Lager inhaftiert gewesen ist. Dennoch fragen sich manche, ob man einen Mann, der auch von den damals herrschenden Umständen gezwungen wurde, Handlangerdienste in der nationalsozialistischen Mordmaschinerie zu leisten, heute dafür haftbar machen kann.

Täter Deutschland?

Der Dienstausweis des Iwan John Demjanjuk, den er als 'Wachmann' 1942 in seinem Ausbildungslager Trawniki bekommen hat (Foto: dpa)
Beweisstück DienstausweisBild: picture alliance/dpa

Die Staatsanwaltschaft freilich ist überzeugt: Wer in Sobibor Dienst tat, war beteiligt am Massenmord. Ein Dienstausweis Demjanjuks diente als Hauptbeweismittel. Den wiederum hielt die Verteidigung für eine Fälschung des KGB. Der kämpferische und zu pathetischen Auftritten neigende Verteidiger Ulrich Busch bestritt, dass John Demjanjuk überhaupt in Sobibor gewesen ist. Und selbst wenn er dort gewesen sei, gebe es keinen Beweis dafür, dass sein Mandant in die Vernichtung tausender Juden eingebunden war. "Der wahre Täter war Deutschland", hielt Busch den Anklägern entgegen. Deutschland habe erst das verbrecherische System geschaffen, in dem ausländische Helfer zur Beteiligung am Holocaust gezwungen worden seien.

Eine Geschichtslektion

Viele Zuhörer kamen aus den Niederlanden. Gerade von dort wurden tausende Juden nach Sobibor deportiert. "Für uns ist das eine wichtige Geschichtsstunde" sagt Willem Bofink von der Zeitung "Trouw", die 1943 während der deutschen Besatzung als Untergrundblatt gegründet wurde. Anstrengend sei der Prozess gewesen, auch nervenaufreibend - aber doch wichtig und beispielhaft als eines der letzten großen NS-Verfahren. Und immer wieder haben Zeugen betont, dass sie vor allem eines wollen: Zeugnis ablegen, von Sobibor erzählen - damit nie wieder ein solcher Völkermord stattfinde.

Autorin: Cornelia Rabitz
Redaktion: Sabine Oelze/Sabine Faber