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Demjanjuk im Rollstuhl ins Gericht

30. November 2009

Vor dem Landgericht in München hat einer der vermutlich letzten großen NS-Kriegsverbrecherprozesse begonnen. Der gebürtige Ukrainer John Demjanjuk muss sich wegen Beihilfe zum Mord an 27.900 Juden verantworten.

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John Demjanjuk wird ins Landgericht in München gebracht (Foto: dpa)
John Demjanjuk wird ins Landgericht in München gebrachtBild: picture-alliance / dpa

Demjanjuk wurde am Montag (30.11.2009) in einem Rollstuhl in den Sitzungssaal des Landgerichts in München gebracht. Wegen seiner altersbedingt angeschlagenen Gesundheit ist der 89-Jährige nur eingeschränkt verhandlungsfähig. Ärzte haben empfohlen, die Verhandlungsdauer auf höchstens zweimal 90 Minuten täglich zu begrenzen. Da der Angeklagte kaum Deutsch spricht, muss die Verhandlung komplett gedolmetscht werden. Im Prozess treten 19 Nebenkläger auf, die ihre Angehörigen in Sobibor verloren haben.

Gedenkstätte für die Opfer des NS-Vernichtungslagers Sobibor (Archivfoto: AP)
Gedenkstätte für die Opfer des NS-Vernichtungslagers SobiborBild: AP

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft war Demjanjuk 1943 als Wachmann im Vernichtungslager Sobibor im von den Nazis besetzten Polen eingesetzt. Während dieser Zeit seien in Sobibor mindestens 27.900 größtenteils aus den Niederlanden stammende Juden ermordet worden. Demjanjuk, so die Anklage, habe geholfen, sie in die Gaskammern zu treiben. In dem Vernichtungslager wurden im Zweiten Weltkrieg insgesamt mindestens 250.000 Juden ermordet.

Da Demjanjuk bisher zu den Vorwürfen schweigt, wird ein langwieriger Indizienprozess erwartet. Bei einem Schuldspruch drohen dem Angeklagten bis zu 15 Jahre Haft. Ein Urteil des Schwurgerichts wird für Mai 2010 erwartet.

Befangenheitsantrag des Anwalts

Demjanjuks Verteidiger Ulrich Busch stellte zum Auftakt des Prozesses einen Befangenheitsantrag gegen Richter und Staatsanwaltschaft. Der Anwalt des 89-Jährigen kritisierte, mit Demjanjuk stehe ein Befehlsempfänger vor Gericht, der von den Nazis unter Todesdrohungen zu seiner Arbeit gepresst worden sei. Hochrangige Nazis seien hingegen in der Vergangenheit feigesprochen worden. Dies sei Willkür, sagte Busch. Für Empörung unter den im Gerichtssaal anwesenden KZ-Überlebenden und Angehörigen sorgte die Bermerkung des Anwalts, Demjanjuk stehe "auf gleicher Stufe" wie die KZ-Überlebenden, da auch er auf deutschen Befehl in Sobibor habe arbeiten müssen.

Demjanjuk war 1942 als Sowjetsoldat in deutsche Gefangenschaft geraten und entschied sich laut Ankläger zur Kooperation mit den Nazis. Im SS-Ausbildungslager Trawniki soll er zum Wachmann geschult und in Sobibor sowie später im KZ Flossenbürg eingesetzt worden sein.

Dienstausweis als Beweismittel

Mutmaßlicher Dienstausweis Demjanjuks (Foto: dpa)
Mutmaßlicher Dienstausweis DemjanjuksBild: picture-alliance / dpa

Hauptbeweismittel der Staatsanwaltschaft ist ein SS-Dienstausweis mit der Nummer 1393. Er beweist nach Auffassung der Ankläger die Anwesenheit Demjanjuks in dem Vernichtungslager. "Abkommandiert am 27.3.43 Sobibor" ist handschriftlich auf dem Ausweis notiert. Die Verteidigung des Angeklagten zweifelt die Echtheit des Dokuments an.

Zu Beginn des Prozesses hatten Journalisten aus aller Welt gegen die nach ihrer Ansicht schlechten Bedingungen für die Berichterstattung protestiert. Im Gerichtsaal gibt es lediglich 68 Plätze für Berichterstatter, mehr als 200 Medienvertreter haben sich jedoch akkreditiert. Landgerichtspräsident Christian Schmidt-Sommerfeld betonte, für das Verfahren werde ohnehin der größte Schwurgerichtssaal genutzt. Mit Blick auf die Menschenwürde des Angeklagten sowie die Unschuldsvermutung "ist es unzulässig, strafgerichtliche Hauptverhandlungen in möglicherweise größeren Sälen anderer Gebäude (zum Beispiel Stadthallen) abzuhalten", hieß es in der Pressemitteilung von Schmidt-Sommerfeld.

Autor: Michael Wehling (dpa,afp,ap,rtr)
Redaktion: Martin Schrader