1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

"Den Opfern ihre Menschenwürde wiedergeben"

5. September 2002

- Gespräch mit Leon Kieres, dem Leiter des Institutes für Nationales Gedenken in Polen

https://p.dw.com/p/2cNm

Warschau, 4.9.2002, RZECZPOSPOLITA, poln.

Frage:

Es sind gerade zwei Jahre vergangen, seitdem die Ermittlungen über den Mord in Jedwabne eingeleitet worden sind. Vor kurzem wurden die Ermittlungsergebnisse veröffentlicht. Hat sich die Ermittlungsarbeit aber überhaupt gelohnt, obwohl ihre Ergebnisse nur das bestätigt haben, was man schon seit langem wusste? In Wirklichkeit wurde nur die Zahl der Opfer korrigiert

Antwort:

Von Anfang an habe ich keine Zweifel daran gehabt, dass diese Angelegenheit vollständig aufgeklärt werden muss. Es konnte einfach nicht anders werden. Jetzt ist es von großer Bedeutung, dass hinter der Wahrheit, die durch diese Ermittlungen ans Licht kam, die Autorität eines Staatsanwaltes steht, der den polnischen Staat repräsentiert. Die Auseinandersetzungen und Diskussionen um dieses Thema wird es weiter geben, aber nur im Hinblick auf die Feststellungen eines Staatsanwaltes. Wenn man diese Ermittlungen nicht eingeleitet hätte, würde es Beschuldigungen geben, dass sich Polen den schwierigsten Kapiteln seiner Vergangenheit nicht stellen will. (...)

Frage:

Jedwabne bildet bisher das wichtigste und gleichzeitig das schwierigste Problem, mit dem das Institut für Nationales Gedenken konfrontiert wurde. Was wird aber weiter passieren? Was ist mit der Aufklärung des Kapitels, das den Namen "Wisla"(Weichsel) trägt?

Antwort:

Wir beschäftigen uns mit der Klärung der sehr komplizierten ukrainisch-polnischen Beziehungen. Das Büro für Öffentliche Bildung führt ein Forschungs- und Bildungsprogramm durch "Die Beziehungen zwischen Polen und der Ukraine 1939-1989". Wir haben zwei wichtige Konferenzen organisiert, die den Aktivitäten der Organisation UPA (Ukrainische Aufständische Armee) in den Jahren 1943 bis 1944 und der Aktion Wisla gewidmet waren. Wir haben aber auch ein Treffen von ukrainischen und polnischen Gesellschaften veranstaltet, bei dem die Argumente von beiden Seiten vorgestellt wurden. Das sind keine leichten Themen und diese Diskussionen erwecken Emotionen.

Frage:

Wird auch ein Staatsanwalt des IPN die Untersuchungsergebnisse der Historiker analysieren?

Antwort

: Die Bezirkskommission in Lublin ermittelt bezüglich des Völkermordes, der von den ukrainischen Nationalisten in der Region Wolyn in den Jahren 1939-1945 verübt wurde. Es handelt sich um den Mord an mehreren Tausend Polen, um Folter und um Beschlagnahme oder das Vernichten von Vermögen. Wir führen aber auch andere Ermittlungen bezüglich des Mordes an der polnischen Bevölkerung durch die ukrainischen Nationalisten durch. Die bekannteste betrifft den Mord an etwa 1 000 polnischen Bewohnern des Dorfes Huta Pieniacka, der durch die SS Galizien und mit Beteiligung von ukrainischen Nationalisten verübt wurde. Das Institut für Nationales Gedenken ermittelt aber auch wegen Mordes an Ukrainern wie z.B. in dem Dorf Pawlokomy, in dem 350 Dorfbewohner umgebracht wurden.

Frage

: Diese und andere Ermittlungen werden von der Ermittlungsabteilung des IPN durchgeführt, dass heißt durch eine eigene Staatsanwaltschaft des Institutes für Nationales Gedenken. Die Tatsache, dass diese Abteilung von der normalen Staatsanwaltschaft abgetrennt wurde, erweckt Kontroversen. Die Gegner einer solchen Lösung argumentieren u.a., dass ein Staatsanwalt des IPN weit weniger Fälle bearbeiten muss als sein Kollege, der sich mit der Kriminalität befasst, und dass er unter komfortablen Bedingungen arbeitet und viel besser verdient.

Antwort

: Diese Lösung wurde nicht nur in Polen angewandt. In vielen Ländern gibt es besondere Behörden, die für spezielle Aufgaben zuständig sind.(...)

Frage:

Die Zahl der Ermittlungsverfahren ist aber gering?

Antwort:

Sie sollten sich die fast zweijährige Arbeit der Ermittlungsabteilung ansehen: Es gab über 1 200 Ermittlungen und 21 Anklagen. (...) Ich bin fest davon überzeugt: wenn es das Gesetz über das Institut für Nationales Gedenken nicht gäbe, wäre die Mehrheit der Ermittlungen, die wir heute führen, niemals eingeleitet worden. Die heute noch lebenden Täter würden sich mit Sicherheit ihrer Verantwortung entziehen, da ihre Verbrechen laut der polnischen Verfassung verjährt wären. (...) Ich würde die Arbeit der Ermittlungsabteilung des IPN mit der Tätigkeit einer normalen Staatsanwaltschaft nicht vergleichen. Unsere Staatsanwälte bekommen keine Unterstützung von der Polizei, die bei normalen Ermittlungen viel Arbeit leistet oder die Ermittlungen selbst durchführt. Die Ermittlungen des IPN hingegen haben einen speziellen und historischen Charakter. Sie erfordern zusätzliches und fundiertes Wissen. Es stimmt, dass die Mehrheit der Ermittlungsverfahren eingestellt wird. Dies geschieht jedoch erst nach der Untersuchung aller Umstände und Details des Verbrechens, nach der Ermittlung der Täter und der Feststellung, ob sie noch leben. Diese Ermittlungen dienen aber vor allem der Ermittlung der vorher unbekannten Opfer der Verbrechen. Ich bin davon überzeugt, dass die Ermittlung der Opfer und die rechtliche Bezeichnung dieser Menschen als Opfer eines Verbrechens gegen das polnische Volk ihnen die Menschenwürde wiedergibt, die sie durch dieses Verbrechen verloren haben. (...)

Frage:

Warum haben sich die Staatsanwälte des IPN gerade jetzt dazu entschlossen, die Verbrechen aus der Zeit des Kriegszustandes in Polen aufzuarbeiten? (...)

Antwort:

Das ist durch das geltende Recht bedingt. Man kann doch die Verfahren nicht danach unterscheiden, in welcher Zeit die Verbrechen verübt wurden. Viele Ermittlungen werden infolge eines Antrages der Opfer oder der Vertreter der damaligen Opposition eingeleitet. Bei anderen Fällen wird die Ermittlungsarbeit aufgenommen, weil wir auf Dokumente stießen, die uns dazu bewegen. Wir sind ein demokratischer Rechtsstaat und den Verdächtigen werden im Unterschied zu damals alle Rechte zugestanden. Die Entscheidungen werden jedoch von einem unabhängigen Gericht getroffen. Ich bemühe mich sehr darum, dass alle Fälle, mit denen sich die Ermittlungsabteilung beschäftigt, ohne Emotionen innerhalb der Abteilung bearbeitet werden. Es gibt jedoch einige Verfahren, die von mir Priorität erhielten. Es handelt sich dabei u.a. um die Festname von Kardinal Wyszynski, um die Ermordung des Priesters Popieluszko und um die Geschehnisse in dem Bergwerk Wujek im Jahre 1980. Ich möchte, dass diese Fälle aufgeklärt werden und zwar ohne Rücksicht auf die Emotionen, die die Diskussionen über die früheren Ermittlungsverfahren in diesen Fällen erwecken.

Frage:

Als wir vor neun Monaten miteinander sprachen, begann gerade die Zeit, in der Privatpersonen der Zugang zu den Personalakten des Staatssicherheitsministeriums gewährt wurde. Damals sagten Sie, dass es nicht viele Leute gibt, die einen Eiblick in die Akten haben wollen.

Antwort:

Es ist heute auch nicht anders. Vor allem die polnischen Wissenschaftler möchten Zugang zu den Akten haben. Ihr Interesse wird immer stärker. Ihnen geht es vor allem darum, alles zu erforschen, was damals passierte.

Frage:

Und die Opfer?

Antwort:

Die Antragsformulare wurden an 20 000 Personen ausgehändigt. Nur die Hälfte wurde ausgefüllt an uns zurückgebracht. (...) Bisher sind fast 80 Anträge erledigt worden. Von Anfang an betonte ich, dass mir viel daran liegt, diese Angelegenheit in Ruhe und mit Bedacht durchzuführen. Diese Akten sind doch keine Ware, für die ich Werbung betreiben soll. Jeder muss für sich selbst entscheiden, ob er seine eigene Geschichte kennenlernen will. Das Lesen einer Akte kann doch auch zu einer großen Enttäuschung führen und den Leser dazu zwingen, einen neuen Platz für sich im Leben zu suchen. (...)

Frage:

Gibt es viele negative Antworten auf diese Anträge?

Antwort

: Nein, nicht viele. Es gibt aber Fälle, in denen wir nur eine Bescheinigung ausstellen, dass der Antragsteller kein Opfer im Sinne des Gesetzes über das Institut für Nationales Gedenken ist. (...)

Frage:

Im Herbst wird ein Abkommen mit der deutschen Gauckbehörde unterzeichnet. Was erwarten Sie von der Zusammenarbeit mit ähnlichen Institutionen im Ausland?

Antwort:

Ohne solche Abkommen gäbe es keine Chancen für eine ausführliche Untersuchung, wie die Regierungen der damaligen Ostblockstaaten zusammen gearbeitet haben z.B. beim Prager Aufstand oder bei der Verhängung des Kriegszustandes bei uns. Nach meinem Besuch in Tschechien bekamen wir erste Dokumente über getötete Personen, die die tschechisch-deutsche oder die österreichische Grenze illegal passieren wollten. Es gab nämlich keine Warnung davor, dass der Stacheldraht unter Strom steht.

Frage:

Es wurde gesagt, dass einige Polen Agenten der Stasi oder des Staatssicherheitsdienstes der Tschechoslowakei waren. (...) Wird man auch das aufklären können?

Antwort:

Die Namen einiger Personen sind uns bereits bekannt. Wir wissen schon, wer mit den sowjetischen Nachrichtendiensten zusammengearbeitet hat. Wir haben keine Zweifel daran, dass es uns durch die Zusammenarbeit mit ähnlichen Institutionen im Ausland gelingen wird, viele solche Fälle aufzuklären. In dem Archiv des Institutes für Nationales Gedenken sind viele völlig unbekannte Tatsachen aus dem Leben der damals prominenten Personen, zum Beispiel aus Deutschland, enthalten. (Sta)