1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Der Bundespräsident - Wahl und Amt

Cornelia Rabitz23. Mai 2004

Am Sonntag (23.5.) wählt die Bundesversammlung den Bundespräsidenten. Seine Machtbefugnisse sind beschränkt. Die Funktion und die Wahl des Staatsoberhauptes sind in Deutschland in besonderer Weise geregelt.

https://p.dw.com/p/53pb
Der Plenarsaal des Bundestages im Reichstagsgebäude in Berlin. Hier tritt alle fünf Jahre die Bundesversammlung zusammen.Bild: AP

Der Plenarsaal des Bundestages ist umgebaut, Stimmzettel und Ausweise sind gedruckt, Einladungen an prominente Gäste und Beobachter verschickt, nun können sie kommen - die 1.205 Wahlleute, die das nächste deutsche Staatsoberhaupt wählen sollen. Ein Mal alle fünf Jahre tritt die Bundesversammlung zusammen - traditionell am 23. Mai, dem Jahrestag der Verabschiedung des deutschen Grundgesetzes 1949. Zur Hälfte besteht sie aus den Abgeordneten des Bundestages, die andere Hälfte wird von den Parlamenten der 16 deutschen Bundesländer entsandt. Wegen des Todes einer Abgeordneten kommen aus dem Bundestag statt der vorgesehenen 603 nur 602 Delegierte.

Damit der feierliche Akt noch mehr Glanz bekommt, schmücken sich die Parteien bei dieser Gelegenheit gerne mit allerlei Prominenten. In diesem Jahr stimmen zum Beispiel Tennisspieler Michael Stich, Ski-Legende Rosi Mittermeier und Eisschnelläuferin Claudia Pechstein mit ab. Dabei sind auch die Schauspielerinnen Nina Hoss und Renan Demirkan. Designerin Jette Joop wird mit wählen und Fürstin Gloria von Thurn und Taxis, Porsche-Chef Wendelin Wiedeking und VW-Personalvorstand Peter Hartz.

Union und FDP haben dieses Mal einen knappen Vorsprung: Sie verfügen zusammen über 622 Stimmen, nur 18 mehr als die absolute Mehrheit. Die SPD stellt 461 Delegierte, die Grünen 89, die PDS 31. Der Wahlgang beginnt am 23. Mai um 12 Uhr mittags. Gewählt wird ohne Aussprache. Im ersten Wahlgang ist die absolute Mehrheit erforderlich, ebenso in einem möglichen zweiten Anlauf. Erst im dritten Wahlgang ist der Kandidat oder die Kandidatin mit den meisten Stimmen gewählt. Das neue Staatsoberhaupt wird dann am 1. Juli vereidigt.

Moralische Autorität

Der Bundespräsident hat deutlich weniger Befugnisse als etwa die Präsidenten Frankreichs, der USA oder Russlands. Er ist ein Staatsoberhaupt mit eingeschränkter Macht, gilt freilich traditionell als moralische Autorität. Es ist die Persönlichkeit des Amtsinhabers, die das Amt selbst prägt. Meist nehmen Bundespräsidenten mittels Reden und öffentlicher Äußerungen Einfluss auf Politik und Gesellschaft.

Dem Präsidenten fällt die Aufgabe zu, die Bundesrepublik nach innen und nach außen zu repräsentieren. Er ernennt und entlässt den Kanzler, die Regierungsmitglieder, Bundesrichter und Bundesbeamte. Er verfügt gegebenenfalls die Auflösung des Bundestages, prüft und unterzeichnet Gesetze, er verleiht Orden, wie zum Beispiel das Bundesverdienstkreuz, und entscheidet, welche verstorbenen Persönlichkeiten mit einem Staatsbegräbnis geehrt werden. Auch das Begnadigungsrecht liegt in den Händen des Bundespräsidenten.

Zusätzlich nimmt der Präsident soziale Aufgaben wahr: Er ist Schirmherr verschiedener Organisationen, Ehrenpate in kinderreichen Familien - aber auch Gratulant: Die Hundertjährigen in Deutschland erhalten von ihm ein persönliches Glückwunschschreiben. Nach außen vertritt das Staatsoberhaupt die Bundesrepublik im völkerrechtlichen Sinne - seine Staatsbesuche sind ein wichtiges Element der Außenpolitik, sie dienen dem Aufbau und der Vertiefung politischer Beziehungen.

Amtssitz Schloss Bellevue

Amtssitz des Bundespräsidenten ist das Schloss Bellevue in Berlin - dort rücken freilich am 24. Mai die Bautrupps an: Das Schloss ist marode und muss renoviert werden, der Nachfolger von Johannes Rau wird sich für längere Zeit mit einem Provisorium zufrieden geben müssen: Einem Arbeitszimmer im Präsidialamt und kleineren Veranstaltungsräumen im Gästehaus des Auswärtigen Amtes. Für die ganz großen Empfänge freilich steht dann auch das Schloss Charlottenburg zur Verfügung.