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Der ewige Kampf um den Gewinn

Insa Wrede22. April 2002

Erst arbeiten Arbeiter und Kapitalgeber zusammen und erwirtschaften Gewinn. Aber wie der dann verteilt werden soll, darüber streiten sie sich immer wieder von Neuem.

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Kinderarbeit ist in Deutschland seit langem verbotenBild: AP

Richtig verschärft haben sich die Konflikte zwischen Arbeitern und Unternehmern in Deutschland mit Beginn der Industrialisierung. Um sich gegen eine mögliche Ausbeutung durch die übermächtigen Arbeitgeber wehren zu können, schlossen sich Arbeitnehmer ab Mitte des 19. Jahrhunderts zu Gewerkschaften zusammen. Aber auch die Arbeitgeber reagierten prompt und gründeten Arbeitgeberverbänden.

Gemeinsam sind sie bis heute stark

Seitdem verhandeln Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände miteinander um die Höhe der Löhne und um die Arbeitsbedingungen. Die eigentliche Geburtstunde des heutigen Tarifsystems ist der 15. November 1918. An diesem Tag vereinbarten Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften, sich künftig gegenseitig anzuerkennen, Kollektivvereinbarungen zu treffen und Schlichtungsstellen einzurichten.

Heute werden solche Verhandlungsergebnisse in Tarifverträgen festgehalten. In Tarifverträgen werden die Mindeststandards für alle wichtigen Arbeits- und Einkommensbedingungen geregelt. Dazu gehören Löhne, Gehälter, Ausbildungsvergütungen, Arbeitszeit, Urlaub und Kündigungsfristen.

Tausende Tarifverträge werden neu verhandelt

In der Regel werden Tarifverträge zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden ausgehandelt. Ein solcher Vertrag heißt dann Verbandstarifvertrag. Wenn ein Verbandstarifvertrag für eine ganze Branchen gilt, spricht man vom Flächentarifvertrag. In Deutschland gibt es für mehr als 250 Branchen Flächentarifverträge.

So vertritt die IG Metall die Interessen der Arbeitnehmer im Bereich der Metall- und Elektroindustrie. Im Dienstleistungsbereich setzt sich ver.di für ihre Belange ein. Einige Firmen wie Lufthansa, VW oder Mineralölunternehmen verhandeln selbständig und nicht über Arbeitgeberverbände mit den Gewerkschaften. Ergebnis sind dann so genannte Firmentarifverträge.

Insgesamt gibt es in Deutschland mehr als 50.000 Tarifverträge. Davon werden jedes Jahr 6.000 bis 7.000 neu ausgehandelt. Während Verträge über Löhne und Gehälter alle ein bis zwei Jahre neu aufgerollt werden, gelten Rahmen- und Manteltarifverträge, die die allgemeinen Arbeitsbedingungen regeln, mehrere Jahre.

Invasion der "Trittbrettfahrer"

Tarifverträge gelten eigentlich nur für Unternehmen, die zum Arbeitgeberverband gehören, und für Gewerkschaftsmitglieder. Trotzdem profitieren in der Regel auch Arbeitnehmer, die nicht in der Gewerkschaft organisiert sind, von den Vorteilen eines Tarifvertrages. Denn meistens gewährt ihnen der Arbeitgeber freiwillig das, was die Gewerkschaften ausgehandelt haben.

Da sie ja ohnehin die Vorteile eines Tarifvertrages genießen können, ohne für die Gewerkschaft zu bezahlen, sind immer weniger Arbeitnehmer gewerkschaftlich organisiert, derzeit ein knappes Drittel der gesamten Arbeitnehmer. Und die Mitgliederzahlen sinken stetig. Die Gewerkschaften ersinnen deshalb neue Methoden, um attraktiver zu werden. So haben sich ver.di und die IG Metall mit der Anti-Globalisierungs-Organisation Attac zusammengetan, wodurch sie sich sicherlich ein jüngeres Image geben wollen.