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Politik

Das Auswärtige Amt im Visier von Betrügern

Maximiliane Koschyk
15. Mai 2018

Ein Mann meldet sich bei deutschen Firmen, für das Außenministerium bittet er um Geldspenden für Entführungsopfer. Besonders brisant: Die Betrugsmasche fischt im Graubereich des Konsularrechts.

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Auswärtiges Amt Hinweisschild in Berlin Mitte (picture-alliance(chromorange)
Bild: picture-alliance(chromorange

"Wir sind jetzt mit den politischen Fragen durch", sagt Maria Adebahr. Es ist ungewöhnlich, dass die Sprecherin des Auswärtigen Amtes am Ende der Pressekonferenz das Wort ergreift. Erst recht, wenn es um eine Mitteilung des Bundeskriminalamtes geht, über die Adebar zu berichten beginnt.

"In den letzten Wochen haben mehrfach und wiederholt unbekannte Personen bei deutschen Unternehmen angerufen", erklärt die Sprecherin des Auswärtigen Amtes. In einigen Fällen habe die Kontaktaufnahme auch per E-Mail stattgefunden. Das Bundeskriminalamt bestätigt in einer Mitteilung: "Im letzten Dezember war es noch ein angeblicher Mitarbeiter des Bundeskanzleramts, aktuell meldet sich 'Daniel Fischer' vom Auswärtigen Amt." Die Person namens 'Fischer' behaupte, es gebe eine Entführung deutscher Staatsangehöriger, etwa im westafrikanischen Mali.

Auswärtiges Amt wird von Betrügern instrumentalisiert

Für seine Betrugsmasche instrumentalisiert der Unbekannte die Regierungsämter: "Das Auswärtige Amt wende sich nun an das Unternehmen, um private Gelder und Spenden einzusammeln, mit denen man die Entführten freikaufen wolle", beschreibt Adebahr die Forderung der Betrüger. Es sei ein wiederkehrendes Muster: Ein überraschender Anruf oder eine einleitende E-Mail, dann die Bitte um ein vertrauliches Gespräch, ebenfalls per E-Mail.

Vor allem die zweite Betrugsnachricht sorgte im Außenministerium für Alarm: "Diese E-Mail gibt vor, von einem angeblichen Mitarbeiter des Auswärtigen Amtes und in diesem Falle entweder aus dem Büro des Staatsministers Annen oder neuerlich als vom persönlichen Assistenten des Staatssekretärs Michaelis zu kommen", erklärt Adebahr. Die E-Mailadresse sei zwar konstruiert und als Fälschung identifizierbar, erwecke aber durchaus den Eindruck eines offiziellen Anschreibens. 

Betrugsschema erinnert an bekannte Entführungsfälle

Das Betrugsschema ist deshalb so brisant, weil es an tatsächlichen Fälle deutscher Entführungsopfer erinnert - und die politischen Dimensionen, die diese Vorfälle nach sich zogen: So wurden 2003 tatsächlich 32 Touristen in Westafrika entführt, darunter 16 Deutsche. Die "Sahara-Geiseln" wurden in ihrer monatelangen Gefangenschaft bis nach Mali verschleppt. Deutschland schickte GSG-9-Spezialeinsatzkräfte nach Algerien, der damalige Bundesaußenminister Joschka Fischer verhandelte vor Ort. Medien berichten von Lösegeldforderungen in Millionenhöhe für die Gruppe, offizielle Bestätigungen gibt es nicht.

Deutsche Geiseln aus Algerien in Köln gelandet 2013
Die deutschen "Sahara-Geiseln" wurden sechs Monate in Algerien gefangen gehaltenBild: picture-alliance/dpa/O. Multhaup

Die mediale Aufmerksamkeit endete aber nicht nach der Rückkehr der Geiseln, denn: Die Bundesregierung bat die Entführten zur Kasse. Kein Einzelfall, sondern ein deutscher Rechtsgrundsatz, der sich auf das sogenannte Konsulargesetz beruft. Erst 2009 wurde in einem Grundsatzurteil vor dem Bundesverwaltungsgericht entschieden: Geiseln müssen die Kosten, die im Zusammenhang mit ihrer Befreiung aus der Geiselhaft entstanden sind, tragen.

Rechtsgrundsatz: Deutschland zahlt kein Lösegeld

Doch das Urteil und der dahinterliegende Rechtsgrundsatz galten als umstritten. Denn offiziell gilt die Politik des Auswärtigen Amtes: Deutschland zahlt kein Lösegeld an Entführer - so kann der Staat per se auch keine Erstattung für solche Beträge verlangen. Tatsächlich verlangt das Außenministerium die Entführten deshalb offiziell nur nach einer Erstattung der Rückführungskosten.

Die Herangehensweise der Betrüger macht sich diesen Hintergrund besonders perfide zu Nutzen, in dem er suggeriert, dass die Anfrage aus der Abteilung des Staatsministers Annen oder Staatssekretärs Michaelis stamme. Beide sind im Auswärtigen Amt für das Krisenzentrum der Bundesregierung zuständig, dass sich eben um Entführungen kümmert. "Sie sind deshalb auch geeignet einen Handlungsdruck zu erzeugen und zu suggerieren, dass der Absender authentisch ist", sagte Adebahr. 

Der Betrugsversuch ist mehr als nur eine billige Geldtreiber-Masche. Die Betreuung von Entführten in Deutschland sei eine der obersten Prioritäten des Krisenzentrums, erklärt Adebar. "Manche gelangen an die Öffentlichkeit, andere werden im Hintergrund gelöst", sagt sie. Grundsätzlich herrscht aber äußerste Diskretion um die tatsächlichen Umstände einer Geiselfreilassung.

Fall "Daniel Fischer": Das BKA ermittelt

Unabhängig davon, ob die Betrugsserie an die mit dem 2009 gefällten Urteil für beendet erklärte Debatte um Lösegeld-Rückzahlungen erinnert oder nicht: Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittle, teilt Adebahr mit. In Abstimmung mit dem Bundeskriminalamt habe das Auswärtige Amt beschlossen, selbst auf die Vorfälle hinzuweisen. Auch das BKA weist ausdrücklich hin: "Wenn Sie einen Anruf von einem angeblichen Mitarbeiter des Auswärtigen Amts erhalten, der Sie zu einer Zahlung drängt, handelt es sich immer um einen Betrugsversuch", heißt es in einer Mitteilung. "Schreibt Ihnen ein 'Daniel Fischer vom Auswärtigen Amt', sollten Sie zweimal lesen und weder antworten noch zurückrufen." Betroffene sollten zwar wenn möglich die Nummer notieren, ansonsten aber einfach auflegen und die Polizei informieren.