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Sieg für die Demokratie, aber auch für die Religiösen

13. September 2010

Die Verfassungsänderungen in der Türkei werden von der EU und Berlin als "Schritt in die richtige Richtung" gelobt. Aber sind sie das wirklich? DW-Türkeiexperte Baha Güngör kommentiert.

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Baha Güngör, Leiter der Türkischen Redaktion der DW. Foto: DW
Baha Güngör, Leiter der Türkischen Redaktion der DW

Das Ergebnis des Verfassungsreferendums in der Türkei ist nach demokratischen Standards unanfechtbar. Eine deutliche Mehrheit von fast 58 Prozent der abgegebenen Stimmen sprach sich für die Änderung von 26 Paragraphen der Verfassung aus und damit für ein langgehegtes Projekt des islamisch-konservativen Lagers von Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan. Die unter der Federführung von Putschisten entstandene Verfassung, die 1982 ebenfalls per Referendum mit überwältigender Mehrheit angenommen worden war, ist damit in großen Teilen obsolet.

Aus Berlin und von der EU kamen, wie zu erwarten war, Glückwünsche und Zustimmung zu der Verfassungsänderung, die von Erdogan als wichtiger demokratischer Reformschritt angepriesen wird. Die Stärkung der Bürgerrechte gegenüber dem Staat und die Beschneidung der Macht der Armee, die seit 1960 direkt oder indirekt bereits vier Mal interveniert und die Demokratie zeitweilig ausgesetzt hatte, sind in der Tat zu begrüßen. So wurde zum Beispiel die militärische Gerichtsbarkeit der zivilen Kontrolle unterworfen.

Dennoch sind die Bedenken der Opposition und ihrer Anhänger in der Bevölkerung nicht so leicht vom Tisch zu wischen. Gebangt wird um die Unabhängigkeit des Verfassungsgerichts sowie weiterer hoher Institutionen der Justiz. Diese wird künftig noch stärker als bisher von Erdogans regierender Partei für Gerechtigkeit und Entwicklung (AKP) beherrscht werden. So steigt die Zahl der Verfassungsrichter von elf auf 17, und auch im Obersten Rat der Richter und Staatsanwälte wurden die Mitgliederzahlen erhöht. Zusammen mit dem größeren Einfluss des Parlaments bei der Besetzung der Richterposten ergibt sich daraus zwangsläufig eine Verschiebung der Mehrheitsverhältnisse zugunsten des religiösen Lagers.

Der Aufstieg des religiösen Lagers im Innern hat seine Entsprechung in der Außenpolitik des Landes. In den letzten Jahren hat sich die Türkei zunehmend von Israel als strategischem Partner in der Region ab- und dem Iran sowie weiteren islamischen Staaten zugewandt. Der frühere Ministerpräsident und Islamistenführer Necmettin Erbakan, der politische Lehrmeister von Erdogan, hatte seit den 80er Jahren mehrfach erklärt, die Demokratie sei kein Ziel, sondern ein Mittel zur Erreichung politischer Ziele. Für Erbakan bedeutete das: Orientierung der Türkei an islamischen Werten und Überwindung des Kemalismus, also der von Republikgründer Mustafa Kemal Atatürk eingeführten säkularen Staatsverfassung. Mit den jüngsten Verfassungsänderungen droht die weitere Schwächung des Laizismus, der strikten Trennung von Religion und Staat.

Viele befürchten nicht ohne Grund, dass die Türkei sich einem weiteren Scheideweg ihrer 87jährigen Republikgeschichte nähert. Wird die Identifikation der Bürger mit ihrem Staat mittels der Religion zunehmen? Oder werden die laizistische Opposition und die Anhänger des Reformwerks von Atatürk doch noch einen Weg finden, die Türkei als einen auf weltlichen und westlichen Werten gegründeten Staat zu bewahren?

Die Parlamentswahlen im nächsten Jahr werden die Antworten auf diese Fragen erleichtern. Bislang sind die etablierten Parteien nicht in der Lage, eine vernünftige Alternative zu Erdogan und zu den Religiösen anzubieten. Damit ist auch der jetzt vielbeschworene „richtige Schritt“ fragwürdig. Denn eine weitere Islamisierung der Türkei dürfte den ohnehin dornigen Weg zur EU-Mitgliedschaft endgültig versperren, die EU kann und wird sich kein islamisches Mitglied leisten.

Autor: Bahar Güngör

Redaktion: Gero Rueter