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Der Preis beträgt 4 000 Euro

29. Juni 2004

- Scheinehen mit Polen immer begehrter

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Warschau, 21.6.2004, ZYCIE, poln.

Jede zehnte von den insgesamt 25 000 Ehen, die polnische Staatsbürger jährlich mit Ausländern schließen, sind Scheinehen. Die Ausländer sind bereit, für eine fiktive Ehe sogar 4 000 Euro zu bezahlen.

Noch Anfang der neunziger Jahre reisten sehr viele Polen in den Westen, und für viele von ihnen war eine Scheinehe die einzige Chance, eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen. Jetzt ist die Lage ganz anders. Die Ehe mit einem Polen verschafft Personen, die außerhalb der EU leben, Vorteile. Sofort nach der Eheschließung wird ihnen eine vorübergehende Aufenthalts- sowie eine Arbeitserlaubnis in Polen erteilt. Nach drei Jahren kann man sich schon um die Einbürgerung in Polen bemühen und danach alle Vorteile des Lebens in der EU genießen.

Die Preise für eine Scheinehe betragen bis zu 4 000 Euro. Die Nachfrage nach Männern ist dabei fünf Mal größer als nach Frauen. Die höchsten Preise werden für ledige Männer aus den Großstädten in Polen bezahlt. Bisher wurden solche Scheinehen vor allem mit Bürgern der Ukraine, Weißrusslands, Georgiens, Vietnams, Russlands, Armeniens und Aserbaidschans geschlossen. Nach dem Beitritt Polens zur EU gibt es aber auch Kandidaten (und hauptsächlich Kandidatinnen) aus Brasilien, Argentinien, Uruguay, Venezuela, Albanien, Serbien und Montenegro und sogar aus Südafrika.

Die Besitzer eines polnischen Passes dürfen ungehindert in die ganze EU reisen und in Großbritannien, Irland und Schweden sogar legal arbeiten. Die ausländischen Ehepartner der Polen müssen sich zwar um eine Aufenthaltsgenehmigung in einem anderen Staat bemühen, dies ist aber nur eine Formalität.

In Polen werden Scheinehen auch nicht rechtlich bestraft. Einzige Konsequenz einer Scheinehe kann lediglich die Verweigerung der sogenannten "Grünen Karte" sein.

Die Schein-Eheleute beantragen sehr oft eine Gütertrennung und zwar gleich nach der Trauung. "Wenn ein Ausländer frisch nach der Hochzeit eine Gütertrennung beim zuständigen Woiwodschaftsamt beantragt, sollte das Amt überprüfen, ob es sich dabei um eine Scheinehe handelt", sagt Jan Wegrzyn und fügt hinzu: "Das Woiwodschaftsamt hat u. a. die Pflicht zu kontrollieren, ob es sich bei einer Ehe eines Polen mit einem Ausländer um eine echte oder um eine Scheinehe handelt. Das Amt kann sich an die Polizei, die Agentur für innere Sicherheit sowie an den Grenzschutz um Unterstützung wenden. Die Personen, die in Verdacht geraten, werden zu Gesprächen eingeladen, bei denen sie in getrennten Zimmern sitzen. Der Beamte fragt z. B. nach solchen Kleinigkeiten wie der Farbe des Schlafanzuges oder nach den Lieblingsspeisen der anderen Person. Falls ein Beamter nach solch einem Gespräch zu dem Schluss kommt, dass es sich dabei um eine Scheinehe handeln könnte, schreibt er eine negative Beurteilung und der Betroffene hat dann kaum eine Chance, die Grüne Karte in Polen zu bekommen". (sta)