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Der "Soli" kommt vor den Kadi

25. November 2009

Erstmals hat ein deutsches Gericht den Solidaritätszuschlag für den Osten als verfassungswidrig eingestuft. Nun muss das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe über die Zulässigkeit der Langzeit-Abgabe entscheiden.

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Gehaltsabrechnung mit dem Posten "Solidaritätszuschlag" (Foto: dpa)
Ist der "Soli" unzulässiger Weise zur Dauersteuer geworden?Bild: picture-alliance/dpa

Das niedersächsische Finanzgericht in Hannover setzte am Mittwoch (25.11.2009) die entsprechende Klage eines leitenden Angestellten aus und verwies das Verfahren zur grundsätzlichen Entscheidung an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Der 37-jährige Angestellte hatte Einspruch gegen den Bescheid des für ihn zuständigen Finanzamtes Quakenbrück über den Solidaritätszuschlag für das Jahr 2007 erhoben. Der "Soli" sei längst zum Dauerinstrument zur Beschaffung von Finanzmitteln geworden und daher verfassungswidrig, argumentierte er in seiner Klage.

Richter teilten Auffassung des Klägers

Die Stadt Quedlinburg in Ostdeutschland mit verfallenden Fachwerkhäusern Mitte der 80er Jahre (Foto: dpa)
Die Stadt Quedlinburg in der DDR Mitte der 80er Jahre - auch ein Fall für den "Soli".Bild: picture-alliance/ZB

Das niedersächsische Gericht teilt diese Auffassung. Richterin Georgia Gascard sagte zur Begründung für das Urteil, das tragende Motiv für die Einführung des Solidaritätszuschlags seien die Kosten für die deutsche Einheit gewesen. "Dabei handelt es sich aber um einen langfristigen Bedarf, der nicht durch die Erhebung einer Ergänzungsabgabe gedeckt werden durfte." Eine Abgabe wie der Solidaritätszuschlag diene jedoch nach der Vorstellung des Verfassungsgesetzgebers aus dem Jahr 1954 nur der Deckung vorübergehender Bedarfsspitzen, betonte Gascard.

Der "Soli" wurde kurz nach der deutschen Wiedervereinigung 1991 eingeführt, zunächst nur für ein Jahr. Damit sollte vor allem der wirtschaftliche Aufbau im Osten finanziert werden. Allerdings führte die damalige schwarz-gelbe Koalition den Zuschlag 1995 erneut ein - diesmal unbefristet und mit einem Satz von 7,5 Prozent. Seit 1998 liegt der Soli bundesweit einheitlich bei 5,5 Prozent.

Ist der "Soli" zur Langzeit-Steuer mutiert?

Der Vorsitzende des Bundes der Steuerzahler, Karl Heinz Däke (Foto: dpa)
Der Bund der Steuerzahler - hier der Vorsitzende Karl Heinz Däke - unterstützte die Klage gegen den "Soli"Bild: picture-alliance/ dpa

Der Bund der Steuerzahler (BdSt), der die Klage unterstützte, sieht sich durch die Haltung der hannoverschen Finanzrichter in seiner Auffassung bestätigt. "Es ist für mich undenkbar, dass eine Ergänzungsabgabe zu einer Dauersteuer werden darf", sagte der Präsident des BdSt, Karl Heinz Däke, in Hannover. Eine Überprüfung des "Soli" durch das Bundesverfassungsgericht werde Rechtssicherheit schaffen. "Die heutige Entscheidung erschwert es der Politik, weitere Ergänzungsabgaben zu erheben", sagte Däke.

Die Leiterin des beklagten Finanzamtes Quakenbrück, Karin Mährlein, hielt dem entgegen, der Bund habe für die deutsche Einheit bislang mehr als eine Billion Euro aufgewendet. Jährlich kämen weiterhin rund 100 Milliarden Euro an Vereinigungslasten hinzu. Im Grundgesetz gebe es für Ergänzungsabgaben des Bundes keine zeitliche Begrenzung nach oben.

Wann sich das Bundesverfassungsgericht mit dem "Soli" beschäftigt, steht noch nicht fest.

Autor: Stephan Stickelmann (dpa, ap, afp, rtr)
Redaktion: Hajo Felten