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Des Kanzlers Schwierigkeiten mit dem eigenen Bild

Wolter v.Tiesenhausen17. Mai 2002

Wer ist schon zufrieden mit dem Bild, das andere von ihm zeichnen? Es ist eben ein gravierender Unterschied, ob man sich selber sieht, oder ob man von anderen gesehen wird.

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Da geht es Bundeskanzler Gerhard Schröder nicht anders als anderen eitlen Zeitgenossen. Der Kanzler kann es nun mal nicht ausstehen, wenn jemand an der Natürlichkeit seiner Haarpracht zweifelt.

Ein Gericht in Hamburg gab ihm jetzt Recht. Einer Nachrichtenagentur wurde verboten, eine Imageberaterin zu zitieren, die die Haare des Kanzlers als gefärbt bezeichnet hatte.

Dem gilt es nun, sich zu beugen. Vorerst zumindest, denn der Prozess wird weitergehen. Notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht, wie der Anwalt der
Beklagten versichert.

Ein illustriertes Blatt hat Gerhard Schröder in dieser Woche als nackten Nachdenklichen abgebildet. Auch das gefiel dem Kanzler nicht. Verständlich, denn der Leihleib - natürlich war es eine Fotomontage, soweit kommt es noch - war von eher untersetzter Art.

Auch wenn ein rotgrünes Feigenblatt die Männlichkeit bedeckte, so machte doch der Untertitel deutlich, dass die ganze Montage nicht gerade dazu gedacht war, den Ruhm Gerhard Schröders zu mehren: "Die nackte Wahrheit - kann der Kanzler noch gewinnen?"

Offenbar nur noch vor Gericht, wenn man sich die jüngsten Umfragen ansieht.