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Desaster mit Vorankündigung

Heinz Dylon18. März 2003

Das Bundesverfassungsgericht hat das Verbotsverfahren gegen die rechtsextreme Partei NPD eingestellt, weil ohne Wissen des Gerichts Geheimdienstspitzel als Zeugen auftraten. Heinz Dylong kommentiert.

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Es ist ein Desaster - das Bundesverfassungsgericht hat das Verbotsverfahren gegen die rechtsextreme Partei NPD eingestellt, weil der Verfassungsschutz V-Leute in Spitzengremien der Partei eingesetzt hat. Das ist die Tatsache, bei der man sich nicht in Erwägungen darüber verlieren muß, dass die Mehrheit der Richter das Verfahren fortsetzen wollte, dafür aber eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig gewesen wäre und diese Mehrheit nicht erreicht worden sei.

Vor dem Verbot einer Partei stehen hohe Hürden, und das ist gut so. Nur das Bundesverfassungsgericht kann ein solches Verbot aussprechen. Nur der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung können solch ein Verbot beantragen. Hinter all dem steht die zutreffende Überzeugung, dass der Rechtsstaat selbst seine erklärten Gegner nur mit rechtsstaatlichen Methoden bekämpfen darf. Das ist keine Schwäche, es ist vielmehr Ausdruck davon, dass der Rechtsstaat sich und seine Maximen ernst nimmt. Und dazu gehört, dass das Verfassungsgericht hohe Ansprüche an den Beweis der Verfassungswidrigkeit einer Partei stellt. Eben diese hohen Ansprüche wurden im Falle der NPD verfehlt.

Die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und verschiedener Bundesländer haben Verbindungsleute in den Spitzengremien der NPD platziert oder angeworben. Sie haben von diesen Spitzeln Informationen bekommen, auf denen sich der Verbotsantrag unter anderem stützte. Zudem wurden die Verfassungsrichter darüber nur zögerlich informiert. Bei all dem ist nicht zu kritisieren, dass der Verfassungsschutz die NPD auch mit diesen Methoden beobachtet. Gleichwohl kann es nicht sein, dass Argumente für das Verbot der Partei über Personen bezogen werden, die man für ihre Spitzeltätigkeit bezahlt. Der Eindruck der Manipulation ist - so falsch er auch in Wahrheit sein mag - nicht von der Hand zu weisen. Der Rechtsstaat kann es sich jedenfalls nicht leisten, auch nur den Anschein zu erwecken, ein Parteienverbot sei nicht makellos zu Stande gekommen.

Karlsruhe hat denn auch der NPD nicht etwa einen Blankoscheck ausgestellt. Die Verfassungsrichter haben der NPD nicht bescheinigt, eine weiße Weste zu haben und auf dem Boden des Grundgesetzes zu stehen. Sie haben "nur" ein Verfahrenshindernis festgestellt. Und dafür sind die Bundesregierung und die Regierungen der Länder gleichermaßen verantwortlich. Die Ohrfeige der Verfassungsrichter trifft die Innenminister aus Bund und Ländern, da sie verantwortlich für die Arbeit der jeweiligen Verfassungsschutzämter sind.

Die NPD wird sich jetzt natürlich um den Eindruck bemühen, vom Verfassungsgericht ein Gütesiegel bekommen zu haben. Gegen diese Verdrehung der Tatsachen muss man politisch angehen. Und zudem ist ein neuerlicher Verbotsantrag gegen die NPD durchaus möglich. Und der muss sich keineswegs auf Informationen von V-Leuten stützen. Es bleibt nur zu hoffen, dass die Antragssteller in diesem Fall sorgfältiger vorgehen und penibel auf die Einhaltung rechtsstaatlicher Regeln achten.