Deutsch-tschechisches Sozialabkommen tritt ab September in Kraft
12. August 2002Anzeige
Prag, 11.8.2002, RADIO PRAG, deutsch
Deutsche Touristen brauchen für einen Aufenthalt in Tschechien vom 1. September an keine spezielle Auslandskranken-Versicherung mehr. Auf Grund eines neuen bilateralen Sozialabkommens ersetzen die Versicherungen im Heimatland künftig die Kosten für eine Behandlung, meldete die Prager Nachrichtenagentur CTK am Sonntag (11.8.). Der Vertrag gilt umgekehrt auch für Tschechen in Deutschland. Bisher mussten tschechische und deutsche Patienten im Gastland eine Auslands-Krankenversicherung abschließen oder die Kosten aus eigener Tasche begleichen und beim Ersatz auf ein Entgegenkommen des einheimischen Versicherers hoffen. (fp)