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Deutschland profitiert von regionaler EU-Förderpolitik

14. Februar 2004
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Die EU richtet die regionale Förderpolitik nach drei vorrangigen Zielen aus: Zum Gebiet "Ziel 1" zählen Regionen mit Entwicklungsrückstand. Diese haben Anspruch auf besondere Hilfe, wenn ihr Bruttoinlandsprodukt pro Kopf (das heißt der Wert der gesamten Wirtschaftsleistung dividiert durch die Bevölkerung) weniger als 75 Prozent des EU-Durchschnitts beträgt. Die Gebiete erhalten die höchste Förderstufe. Unter dem "Ziel 1" sind auch die neuen Bundesländer förderfähig. Gegenwärtig liegen noch alle ostdeutschen Länder mit ihrer Wirtschaftskraft unter dem EU-Durchschnitt. Ost-Berlin ist seit dem 1. Januar 2000 nicht mehr unter dem Ziel-1-Gebiet.

Zu dem Gebiet "Ziel 2" zählen Regionen, die Hilfe brauchen, um Probleme auszugleichen, die durch rückläufige Wirtschaft entstanden sind. In der Regel herrscht hohe Arbeitslosigkeit. In Rahmen der Ziel-2-Förderung erhalten verschiedene Regionen Westdeutschlands sowie der Westteil Berlins Hilfen.