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Deutschland verschärft Gentest-Gesetze

15. Mai 2009

Wer sich seiner Vaterschaft sicher sein will, muss sich etwas ausdenken: Gentests sind nur noch unter strengen Voraussetzungen möglich. Nach jahrelanger Debatte haben neue Regeln die letzte Hürde im Bundesrat genommen.

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Mann mit einem Buch und Kinderwagen (Foto: dpa)
Das neue Gesetzbuch erlaubt keine heimlichen Vaterschaftstests mehrBild: picture-alliance / dpa/dpaweb

Der Bundesrat gab am Freitag (15.05.2009) in Berlin nach jahrelanger politischer Debatte grünes Licht für das sogenannte Gendiagnostikgesetz. Genetische Tests sind nur noch mit Einwilligung des Patienten möglich und dürfen ausschließlich von einem Arzt vorgenommen werden. Heimliche Vaterschaftstests sind ebenso verboten wie die Untersuchung Ungeborener auf Geschlecht, im Erwachsenenalter auftretende Krankheiten und mögliche Eigenschaften. Missbrauch von Daten etwa durch Versicherungen oder Arbeitgeber soll verhindert werden.Vor jedem Gentest ist künftig eine Beratung verpflichtend. Im Gesetz ist ein Recht auf Wissen wie auf Nichtwissen festgeschrieben. Betroffene müssen Gentests rechtswirksam zugestimmt haben.

Eine Speichelprobe wird entnommen (Foto: dpa)
Was darf getetest werden?Bild: picture-alliance/ dpa

Bußgeld für den heimlichen Test

Heimliche Vaterschaftstests werden mit bis zu 5000 Euro bestraft. Bei einem etwaigen Test ohne familiären Hintergrund wird Bußgeld von 50.000 Euro fällig. Arbeitgeber und Versicherungen dürfen von Bewerbern und Kunden grundsätzlich keine Gentests mehr verlangen. Bei Lebensversicherungen mit einer Versicherungssumme ab 300.000 Euro müssen bekannte Ergebnisse von Genuntersuchungen allerdings vorlegt werden.

Das ethisch hochsensible Gesetz hatte vor drei Wochen den Bundestag passiert. Um Details war zwischen Union und SPD monatelang gerungen worden. Bereits vor sieben Jahren hatte die Enquete-Kommission "Recht und Ethik in der modernen Medizin" ein Gendiagnostikgesetz empfohlen. Unter Rot-Grün wurde ein Anlauf genommen, doch das Gesetz fiel 2005 dem Ende der Legislaturperiode zum Opfer.

Kommission überwacht

In Deutschland wurden bisher 300.000 Tests pro Jahr vorgenommen. Eine beim Berliner Robert Koch-Institut angesiedelte Gendiagnostik-Kommission soll künftig kontinuierlich neue Methoden und Erkenntnisse der genetischen Diagnostik beobachten und bewerten.

Der Bundesrat machte am Freitag auch den Weg für weitere Verbrauchergesetze frei. Insgesamt beriet die Länderkammer über rekordverdächtige 35 Gesetzentwürfe. Bahnkunden bekommen bei Zugverspätungen nun mehr Geld als bisher erstattet. Auch der Schutz vor Telefonwerbung wird verbessert. Vorläufig gestoppt haben die Länder die Neuregelung der Biokraftstoff-Förderung und weitere Maßnahmen gegen Gammelfleisch. (sams/chr/rtrs/dpa)