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Das Gesetz als Konfliktfall

17. Juni 2009

Neun Millionen Deutsche haben Patientenverfügungen geschrieben. Sie wollen am Lebensende nicht Objekt einer hochtechnisierten Medizin werden, sondern selbst bestimmen, wie und wann ihr Leben zu Ende geht.

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Schwester am Krankenbett auf einer Intensivstation Foto:Archiv
Die Intensivstation: Der Fortschritt der Medizin kann auch Angst machenBild: Bilderbox

Schätzungsweise eine halbe Million Mal pro Jahr müssen Ärzte und Angehörige in Deutschland schwierige Entscheidungen am Sterbebett von Menschen treffen, die sich selbst nicht mehr äußern können. Wieweit sollen lebenserhaltende Maßnahmen bei einem Bewusstlosen gehen, wenn keine Aussicht auf Genesung besteht? Soll der Patient weiter künstlich ernährt, beatmet oder das Blut per Dialyse gereinigt werden?

Über neun Millionen Deutsche versuchen, diese Fragen für den eigenen "Fall der Fälle" durch das rechtzeitige Verfassen einer Patientenverfügung zu beantworten. Das Bundesjustizministerium hat dafür Formulare erarbeitet, auch Kirchen und Vereine bieten sie an.

Aktive Sterbehilfe ist verboten

Hand mit einem Stift beim Ausfüllen einer Patientenerklärung (AP Photo/Thomas Kienzle)
Neun Millionen Patientenerklärungen sind geschrieben. Doch wie verbindlich sind sie?Bild: AP

Der Bundesgerichtshof hat 2003 entschieden, dass diese Patientenverfügungen verbindlich sind, solange sie klar und eindeutig sind und beispielsweise nicht aktive Sterbehilfe einfordern, die in Deutschland verboten ist. Der Präsident der deutschen Ärztekammer, Dietrich Hoppe, war deshalb von Anfang an dagegen, Patientenverfügungen auch noch gesetzlich zu regeln. Das derzeitige Recht sei ausreichend. Ein Gesetz werde keine größere Rechtsklarheit bringen, meint Hoppe: "Denn wir Deutschen neigen dazu, nach Gesetzen zu leben. Und wenn dann in jedem Einzelfall erst das Gesetz zu Hilfe genommen werden muss, dann fallen oft Konflikte an, die bisher vermieden werden konnten. "

Seit sechs Jahren diskutiert die Politik mit Ärzten, Juristen, Theologen, Philosophen, engagierten Bürgern über ein Gesetz, das Patientenverfügungen regelt. Besonders die Juristen halten es für notwendig, darunter auch Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Der Aufsehen erregende Tod der amerikanischen Wachkoma-Patientin Terry Schiavo verlieh auch der deutschen Diskussion neuen Auftrieb.

Selbstbestimmungsrecht im Vordergrund

Prof. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer Foto: Karlheinz Schindler/dpa
Ärztepräsident Jörg-Dietrich Hoppe hält ein Gesetz für überflüssigBild: picture-alliance/ ZB

Die Debatte über das Gesetz wurde, wie zuvor schon über ähnliche Gewissensfragen wie embryonale Stammzellforschung oder Abtreibung, äußerst kontrovers geführt. Die Gräben verliefen nicht zwischen den Parteien, sondern quer durch sie hindurch.

Die Endlos-Debatte in der ernsten Angelegenheit drohte zuletzt zur Posse zu werden, als sich die Politiker nicht einmal darüber einigen konnten, in welcher Reihenfolge die verschiedenen Anträge zur Abstimmung im Bundestag gestellt werden sollten. Die Gesetzentwürfe seien alle nicht tauglich, eine befriedigende Patient-Arzt-Beziehung herzustellen, sagt Ärztepräsident Hoppe. "Für uns Ärzte ist keiner geeignet, dem Konflikt aus dem Wege zu gehen, dem wir ja ausgesetzt sind: zwischen unterlassener Hilfeleistung einerseits und dem Begehen einer Körperverletzung andererseits."

Autor: Bernd Gräßler

Redaktion: Dennis Stute

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