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Die ersten lettischen NS-Opfer erhalten Entschädigungszahlungen

30. November 2001

- Insgesamt liegen 13000 Anträge aus Lettland vor

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Riga, 28.11.2001, LETA, engl.

Der Vertreter der deutschen Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" für Zusammenarbeit mit Partnerorganisationen, Gunter Steinhoff, hat lettischen Zwangsarbeitern die ersten Entschädigungsurkunden ausgehändigt.

Insgesamt haben in Lettland 142 Personen das Recht auf Entschädigung. Weitere Anträge werden noch geprüft.

Vertreter der russischen Stiftung "Verständigung und Versöhnung" sowie der deutsche Botschafter in Lettland Eckart Herold nahmen an der heutigen Zeremonie ebenfalls teil. Der Botschafter sagte, einerseits böten die Entschädigungen konkrete Hilfe, andererseits seien sie ein Ausdruck des Verantwortungsgefühls des deutschen Volkes für die Ungerechtigkeiten der Vergangenheit. Die Entschädigungszahlungen seien darüber hinaus ein wichtiger Schritt in den bilateralen Beziehungen zwischen Lettland und Deutschland.

Eine weitere Liste von Opfern des Naziregimes, die entschädigt werden sollen, könnte im kommenden Januar fertig sein und die Zahlungen könnten Anfang Februar beginnen. Bisher sind 341 000 DM an Lettland für die Auszahlung der Entschädigungen überwiesen worden. Insgesamt sind bei der staatlichen Sozialversicherungsbehörde bisher etwa 13000 Anträge eingegangen. 3500 davon sind bereits an die Stiftung in Russland weiter geleitet worden, 1500 Bewohner Lettlands richteten ihre Anträge direkt an die russische Stiftung. Die Antragsfrist gilt bis zum 31. Dezember dieses Jahres.

Personen, die in Konzentrationslagern, in Ghettos oder unter ähnlichen Umständen gefangen gehalten wurden, dürfen ebenso wie diejenigen, die Zwangsarbeit leisteten - mit Ausnahme derer auf heutigem österreichischen Gebiet - einen Antrag stellen. Antragsberechtigt sind Personen, die nach Deutschland oder in von Deutschland besetzte Gebiete zur Zwangsarbeit deportiert wurden oder in Gefängnisse gesteckt wurden oder unter unmenschlichen Bedingungen zu leben hatten.

Angenommen werden auch Anträge von Personen, die wegen ihrer Rasse verfolgt wurden und die materielle Verluste erlitten. Andere Naziopfer können ebenfalls einen Antrag stellen, beispielsweise Personen, die medizinischen Experimenten unterzogen wurden sowie Zwangsarbeiter, deren Kinder in besondere Kinderheime gesteckt wurden, wo ihre Gesundheit Schaden erlitt oder wo sie starben. Vollständige Informationen über Entschädigung für NS-Zwangsarbeiter sind unter der Internetadresse http://www.stiftung-evz.de zu finden. (TS)