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Die Holzdetektive aus Hamburg

Rita Steinauer12. März 2013

Illegal abgeholzt und falsch deklariert – Etikettenschwindel ist im Holzhandel weit verbreitet. Mit Mikroskop und DNA-Analysen entlarven deutsche Holzforscher Betrüger auf der ganzen Welt.

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Bild: Ilja Hendel / BMELV

Sein Haus ist erst wenige Jahre alt, aber die Fensterrahmen werden schon morsch. Der verärgerte Eigenheimbesitzer wendet sich an Gerald Koch, Spezialist für Holzartenbestimmung am Thünen-Institut für Holzforschung in Hamburg. Eine Untersuchung bringt Gewissheit: Beim Fensterholz handelt es sich nicht um das Rote Meranti, als das es verkauft wurde, sondern um Duran – ein für Fenster völlig ungeeignetes Holz.

Betrügereien werden am Thünen-Institut immer wieder aufgedeckt. Neben Falschbezeichnungen wie im Falle des Eigenheimbesitzers ist die Abholzung geschützter Bäume ein großes Problem. Laut Schätzungen aus dem Jahr 2009 sind bis zu 17 Prozent des weltweiten Holzschlages illegal.

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So landen auf Gerald Kochs Tisch jährlich 400 bis 500 Holzproben, die auf die Richtigkeit ihrer Deklaration überprüft werden sollen. Das Thünen-Institut ist weltweit führend auf diesem Gebiet. Anfang März 2013 wurde hier das Kompetenzzentrum Holzherkünfte gegründet. Holzexperten verschiedener Disziplinen bündeln ihr Wissen, um Kontrollmethoden weiterzuentwickeln und anzuwenden. „Dieses Zentrum ist einzigartig auf der Welt, aus aller Welt bekommen wir Proben zur Prüfung“, sagt Koch. Das Zentrum ist Anlaufstelle für alle, die die Legalität von Holzlieferungen und -produkten sicherstellen wollen: Holzhandelsunternehmen, Holzverarbeiter, Zollbehörden, Umweltorganisationen und Privatpersonen.

35.000 belegte Holzmuster von 12.000 Arten befinden sich in der Holzsammlung. Foto: Ilja Hendel / BMELV
35.000 belegte Holzmuster von 12.000 Arten befinden sich in der Holzsammlung.Bild: Ilja Hendel / BMELV

Doch wie kommen die Hamburger Holzdetektive den Betrügern auf die Spur? Meist reicht Gerald Koch ein Blick durch die Lupe, um falsch deklariertes Holz zu erkennen. Für gerichtstaugliche Gutachten wird die Holzstruktur zusätzlich mikroskopisch untersucht. Das Vergleichsmaterial für die Artenbestimmung findet Gerald Koch in der institutseigenen „Xylothek“, einer der weltweit größten wissenschaftlichen Holzsammlungen: Sie umfasst rund 37.000 Muster und 50.000 Präparate von 12.000 Baumarten.

Quer- und Längsschnitt durch eine Probe zur mikroskopischen Bestimmung der Holzart am Thünen-Kompetenzzentrum Holzherkünfte. Foto: Ilja Hendel / BMELV
Quer- und Längsschnitt durch eine Probe zur mikroskopischen Bestimmung der Holzart am Thünen-Kompetenzzentrum Holzherkünfte.Bild: Ilja Hendel / BMELV

Mikroskop und Lupe – damit lässt sich zwar die Art, aber nicht die genaue Herkunft eines Baumes bestimmen. „Allein mit der Artenbestimmung wissen wir zum Beispiel noch nicht mit Bestimmtheit, ob ein Baum legal in einer lizenzierten Plantage oder illegal im 20 Kilometer entfernten Naturschutzgebiet geschlagen wurde“, erklärt Gerald Koch. Doch auch in diesem Bereich wollen die Hamburger Holzforscher die Schlupflöcher stopfen. Derzeit bauen sie eine Datenbank mit geographisch-genetischen „Fingerabdrücken“ der 50 weltweit wichtigsten Handelshölzer auf. Anhand dieser Datenbank können sie künftig exakt feststellen, wo ein Baum gestanden hat. Dazu werden für jede Baumart in einem bestimmten Gebiet möglichst viele Stichproben gesammelt und anhand von Genmarkern untersucht. „Für 15 Baumarten ist die Datenbank schon vollständig, darunter der Echte Mahagoni, eines der weltweit wichtigsten Handelshölzer. In etwa drei Jahren sollte die Datenbank komplett sein“, meint Koch.

Stichprobennahme auf einem Holzlagerplatz in Kamerun. Foto: Thünen-Institut für Forstgenetik
Stichprobennahme auf einem Holzlagerplatz in Kamerun.Bild: Thünen-Institut für Forstgenetik

Praktische Anwendung fanden die am Thünen-Institut entwickelten Methoden bereits bei Kontrollen im Rahmen des Washigtoner Artenschutzabkommens (CITES). Mit dem Inkrafttreten der EU-Holzhandelsverordnung am 3. März 2013 erlangt die Expertise der Hamburger Holzwissenschaftler zusätzliche Bedeutung: Handelsakteure, die erstmals ein Holz in Umlauf bringen, sind durch diese Verordnung dazu verpflichtet sicherzustellen, dass das Holz aus legalen Quellen stammt.