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Die Kehrseite der Mehrheit

Ali Akinci25. Mai 2004

Die Verhandlungen der EU-Mitgliedstaaten über eine gemeinsame Verfassung kommen in Fahrt. Gut drei Wochen vor dem entscheidenden Gipfeltreffen bewegt man sich in der Frage der "doppelten Mehrheit" aufeinander zu.

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Bisher wurde die "doppelte Mehrheit" abgelehntBild: AP


Der amtierende EU-Ratspräsident und irische Außenminister Brian Cowen zeigte sich am Montag (24.5.2004) geradezu optimistisch, dass ein Durchbruch beim Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs in Brüssel (17. und 18. Juni) gelingen werde. Auch Bundesaußenminister Joschka Fischer hält eine Einigung über die EU-Verfassung noch im Juni für möglich. "Ich sehe eine Chance, noch vor Ablauf der irischen Präsidentschaft einen Konsens zu erreichen", sagte Fischer am Dienstag (25.5.) in Berlin nach einem Treffen mit seinem lettischen Amtskollegen Rihards Piks. Fischer und Piks stimmten darin überein, "alles zu tun, um eine Lösung möglich zu machen".

Kompromissvorschläge in Planung

Kurz vor dem Gipfel will die Präsidentschaft Kompromissvorschläge zu den noch offenen Fragen vorlegen. Fischer betonte, dass alle Mitgliedstaaten das Prinzip der doppelten Mehrheit akzeptierten. Polen habe zwar noch Vorbehalte, "da wird es noch Diskussionen bedürfen", sagte Fischer. Der polnische Außenminister Wlodzimierz Cimoszewicz hält dagegen ein Scheitern der EU-Verfassung durchaus für möglich.

Zwar sei es nicht ausgeschlossen, dass der EU-Gipfel Mitte Juni eine Lösung finde, doch dürfe man auch nicht übermäßigen Optimismus an den Tag legen, sagte Cimoszewicz ebenfalls am Dienstag dem polnischen Rundfunk. Er erwarte nun einen Kompromissvorschlag der irischen Ratspräsidentschaft vor dem Gipfel. Ein Scheitern hätte seiner Einschätzung zufolge weit reichende Folgen: Das Thema EU-Verfassung würde dann "für sehr lange Zeit zur Seite gelegt", warnte Cimoszewicz.

Polen und Spanien blockierten im Dezember

Beim EU-Gipfel im Dezember hatte Polen gemeinsam mit Spanien das in dem bislang vorliegenden Verfassungsentwurf vorgeschlagene Abstimmungssystem der doppelten Mehrheit abgelehnt. Nach der Wahl im März hatte die neue spanische Regierung allerdings Kompromissbereitschaft signalisiert.

Gegen das Prinzip der "doppelten Mehrheit" gibt es eigentlich keine wesentlichen Einwände mehr. Doch will die irische Präsidentschaft dem Drängen vor allem kleinerer Staaten nachkommen und die Schwelle für eine Zustimmung höher legen. Im Gespräch sind zahlreiche Vorschläge, etwa 55 Prozent der Länder und 65 Prozent der Bevölkerung als Mindestmaß zu nehmen. Das würde Blockaden erleichtern.

Cowen: "Balance zu finden, ist schwierig"

Cowen sagte, es sei schwierig, die richtige Balance zu finden. Es müsse auch berücksichtigt werden, dass einige Staaten durch die "doppelte Mehrheit" schlechter gestellt würden als nach den Regeln des Vertrages von Nizza. Hiernach hat zum Beispiel Spanien 27 Stimmen im Ministerrat, das sind nur zwei weniger als das doppelt so große Deutschland.

Mit der doppelten Mehrheit soll die Bevölkerungsgröße eines Mitgliedslandes stärker gewichtet werden, was besonders Deutschland zu Gute kommt. Danach ist eine Entscheidung getroffen, wenn die Mehrheit der Mitgliedstaaten zustimmt, die auch eine Mehrheit der Gesamtbevölkerung vertreten. Offen ist aber, mit welchen Prozentzahlen beide Mehrheiten ausgestattet werden sollen. Fischer sagte, für die Bundesregierung bleibe der Konventsvorschlag mit 50 Prozent der 25 EU-Mitgliedstaaten und 60 Prozent der Bevölkerung Grundlage der Verhandlungen. Auch Frankreich, Italien, Großbritannien, Belgien und die Niederlande unterstützen diese Formel.

Mehrheit im Doppelpack

Die Grundidee der "doppelten Mehrheit" besteht darin, dass bei Entscheidungen nicht nur eine Mehrheit der Mitgliedsstaaten zustimmen muss, sondern dass diese Länder gleichzeitig die Mehrheit der Bevölkerung der gesamten Union vertreten. In der Debatte um eine europäische Verfassung schlug der EU-Konvent in seinem Entwurf in Artikel 24 folgende Lösung vor: "Beschließt der Europäische Rat bzw. der Ministerrat mit qualifizierter Mehrheit, so muss diese der Mehrheit der Mitgliedsstaaten entsprechen und mindestens drei Fünftel der Bevölkerung der Union repräsentieren."

Dagegen wehrten sich im Verlauf der Verfassungsdebatte insbesondere Spanien und Polen. Beide Staaten verfügen gemäß dem Vertrag von Nizza im Ministerrat nach den bisherigen Regeln nahezu über das gleiche Stimmengewicht wie Deutschland und die drei weiteren bevölkerungsreichsten Mitgliedsstaaten Frankreich, Großbritannien und Italien. Sie würden durch eine Neuregelung mit der Einführung des Prinzips der doppelten Mehrheit an Einfluss verlieren, während die bevölkerungsreichsten Staaten an Bedeutung gewännen.