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Fragen und Hinterfragen

Anja Fähnle26. August 2009

Die Bundesregierung hat die politische Federführung. Sie trifft außen- innen- oder verteidigungspolitische Entscheidungen. Wer aber kontrolliert ihre Arbeit und mit welchen Mitteln?

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Der Bundestag in Berlin
Bild: dpa

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages brauchen vor allen Dingen Informationen über die Entscheidungen im Kanzleramt und in den Ministerien. Eine Möglichkeit für Parlamentarier mehr zu erfahren, sind Kleine und Große Anfragen. Das heißt eine Abgeordneten-Gruppe oder eine Fraktion stellt in schriftlicher Form zu einem bestimmten Thema Fragen an die Regierung. Die Regierung durch Anfragen zu kontrollieren, nehmen in der Praxis fast ausschließlich die Oppositionsparteien wahr. Pro Jahr werden etwa tausend Große und Kleine Anfragen gestellt.

Fragen, Fragen und nochmals Fragen

Blick in den Plenarsaal des Bundestages. (Foto: AP)
Bild: AP

Einzelne Abgeordnete haben allerdings auch Kontrollrechte. Sie können jeden Monat bis zu vier Fragen zur schriftlichen Beantwortung an die Regierung richten. Und in der sogenannten Fragestunde der Sitzungswoche können die Abgeordneten ebenfalls bis zu zwei Fragen stellen. Wenn die Parlamentarier mit den Auskünften der Regierung nicht zufrieden sind, können sie eine Aktuelle Stunde beantragen - Dazu sind mindestens fünf Prozent der Mitglieder des Bundestages nötig.

Kontrolle verschärft

Die Zentrale des Bundesnachrichtendienstes in Pullach. (Foto: AP)
Bild: AP

Neben den verschiedenen Formen der Befragung der Bundesregierung verfügt der Bundestag ebenfalls über Gremien, um die Regierungsarbeit kontrollieren zu können, beispielsweise die ständigen Ausschüsse. Zu den wichtigsten zählen der Auswärtige Ausschuss, der Verteidigungsausschuss und der Haushaltsausschuss. Sie haben ein genau definiertes Fachgebiet und ihnen ist direkt ein Ministerium zugeordnet.

Das Parlamentarische Kontrollgremium, dem neun Abgeordnete angehören, ist ebenfalls eine wichtige ständige Institution des Bundestages. Es soll die Arbeit der drei deutschen Geheimdienste überwachen, Bundesnachrichtendienst, (BND), militärischer Abschirmdienst und Bundesamt für Verfassungsschutz. Und die Kontrollen wurden erst vor zwei Monaten noch verschärft. Grund: Der BND hatte seine Geheimniskrämerei aus Sicht der Abgeordneten zu weit getrieben und ihnen wichtige Informationen vorenthalten. Das Parlamentarische Kontrollgremium kann jetzt zum Beispiel auf die Herausgabe von Dokumenten bestehen und es kann in Ausnahmefällen die Öffentlichkeit über Pannen informieren.

Vielfältig, aber nicht immer effektiv

Ein Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages tagt. (Foto dpa)
Bild: picture-alliance/ dpa


Schließlich kann der Bundestag zur Kontrolle der Regierungsarbeit Untersuchungsausschüsse einrichten. Diese werden erst aus aktuellem Anlass und mit Zustimmung von mindestens 25 Prozent der Mitglieder des Bundestages eingesetzt und haben die Aufgabe, politische und bürokratische Missstände in der Regierung zu prüfen und aufzuklären.

Kurzum, die Kontrollmöglichkeiten des deutschen Parlaments gegenüber der Regierung sind vielfältig, wenn auch nicht immer effektiv. Nicht alle Ministerien und Institutionen geben zu hundert Prozent Rechenschaft über ihre Aktivitäten. Und so kommen manche Dinge erst später ans Licht.