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Bleiberecht

Lydia Leipert28. August 2008

Seit einem Jahr gilt in Deutschland das neue Bleiberecht für Ausländer ohne Aufenthaltsgenehmigung. Eine Chance, geduldet zu werden, hat nur, wer sich und seine Familie selbst ernähren kann.

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Buch mit dem Titel Deutsches Ausländerrecht im Vordergrund. Im Hintergrund Betreuerin mit einer Flüchtlingsfamilie (Foto: dpa)
Flüchtlingsbetreuerin Ruth Gerdes erklärt einer Flüchtlingsfamilie die komplizierten Abläufe und Regularien einer drohenden Abschiebung (Archivbild)Bild: dpa

Ungefähr 180.000 Menschen sind in Deutschland nur geduldet. Das bedeutet, dass sie offiziell keine Aufenthaltsgenehmigung bekommen, aber gleichzeitig auch nicht abgeschoben werden können. Vor einem Jahr (28.08.07) wurde die EU-Richtlinie zum Bleiberecht in Deutschland umgesetzt. Sie soll Menschen, die eine Duldung oder Aufenthaltsgestattung haben eine neue Perspektive geben. Die Betroffenen stehen vor zwei großen Problemen: Denn sie dürfen weder arbeiten noch ihren Wohnort verlassen.

Ungefähr 19.000 Menschen fallen unter den Paragraphen 104 A, der ihnen eine Arbeitserlaubnis und auch die Möglichkeit gibt, sich frei in Deutschland zu bewegen. Um dies zu erreichen, muss eine Einzelperson bereits acht, eine Familie sechs Jahre in Deutschland gelebt haben. Fast zwei Drittel aller, die unter diese Regelung fallen, kommen aus Serbien.

Vorläufiges Bleiberecht nach 17 Jahren Aufenthalt

Ortsbesuch: Eine dieser Familien ist Familie Muratovic, die ursprünglich aus dem ehemaligen Jugoslawien stammt und nun in Berlin wohnt. Bosnisches Gebäck und Mokka stehen auf der gekachelten Tischplatte im Wohnzimmer. Um den niedrigen Tisch sitzt Familie Muratovic beim Nachmittagskaffee.

Zoran und Razija Muratovic wohnen mit ihren sieben Kindern in zwei kleinen Wohnungen im Berliner Bezirk Neukölln. Erst vor ein paar Wochen erhielten sie, nach 17 Jahren Aufenthalt in Berlin, das vorläufige Bleiberecht nach der neuen Regelung. Dass dies so lange dauerte lag an der politischen Situation in ihrem Heimatland. Denn als die Muratovics 1991 vor dem Bosnien-Krieg nach Berlin geflüchtet sind und das ehemalige Jugolsawien zerfiel, waren sie staatenlos. Nachdem es ihnen gelang, Pässe zu bekommen darf Zoran Muratovic endlich das, was ihm 17 Jahre lang in Deutschland verboten war: Arbeiten. Für ihn bedeutet Arbeiten vor allem, seinen Kinder eine Zukunft in Deutschland bieten zu können, und eine Arbeitssstelle ist eine Voraussetzung dafür.

Container und Hütten in einem serbischen Flüchtlingscamp bei Regen (Foto: DW)
Serbisches Flüchtlingscamp: Schicksal der Menschen die nicht in anderen Staaten aufgenommen wurdenBild: DW

Der 53-Jährige muss nämlich innerhalb eines Jahres eine Arbeit finden, mit der er seine Frau und seine vier minderjährigen Kinder ernähren kann. Dann erhält die Familie eine richtige Aufenthaltserlaubnis, auch wenn diese wiederum nur befristet wäre. Aber Muratovic hat noch ein ganz anderes Problem: Er ist Diabetiker und hatte bereits einen Schlaganfall. Sein Sohn Schuki geht davon aus, dass es sehr schwer für seinen Vater wird, eine Arbeit zu finden. Denn jetzt, wo er endlich arbeiten dürfe, sei er krank und schon 53 Jahre alt.

Ausbildung nicht erlaubt

Auch für die Kinder brachten die Einschränkungen erhebliche Nachteile mit sich: Schuki lebt seit seinem elften Lebensjahr in Deutschland. Zuerst waren er und seine Familie Asylbewerber, später wurden sie geduldet. Deshalb durften Schuki und seine zwei volljährigen Geschwister keine Ausbildung machen. Das habe ihn schon frustriert, sagt der junge Mann mit den kinnlangen schwarzen Haaren und dem Dreitagebart. Die Bleiberechtsregelung findet er zwar gut, aber für den heute 28-Jährigen komme sie einfach zu spät. Völlig ungelernt sei es für ihn schwer, überhaupt an einen Job zu kommen und er macht deutlich, dass die Schwierigkeiten auch mit dem Paragraphen 104 nicht aufhören. Er habe zu lange nicht gearbeitet um nun schnell den Einstieg ins Berufsleben zu schaffen.

Diakonisches Hilfsprojekt

Dagegen gibt es "Bleiberecht durch Arbeit" – ein Projekt des Diakonischen Werkes Steglitz. Eva Maria Kulla betreut das Projekt und auch Familie Muratovic. Sie will möglichst vielen Menschen praktisch dabei helfen, eine Arbeit zu finden: Zusammen mit einer Kollegin unterstützt sie Betroffene bei der Bewerbung und bei der Suche nach einem Arbeitsplatz.

Allein Bewerbungsunterlagen zu erstellen sei schon für viele eine große Hürde, sagt Kulla. Denn zum einem sei es oft nicht leicht mit den Betroffenen über die Vergangenheit zu sprechen, und zum anderen seien die Dokumente oft unvollständig, da vieles während der Flucht entweder verlorenen gegangen sei oder erst gar nicht mitgenommen wurde. Hinzu komme, dass viele ausländische Abschlüsse in Deutschland gar nicht anerkannt würden, erklärt die Mitarbeiterin. Außerdem mangle es gerade im Raum Berlin und Brandenburg an geeigneten Stellen.

Die Bleiberechtsregelung sieht sie trotz aller Schwierigkeiten für die Betroffenen als Chance, wenn auch nur für wenige und sie sorgt sich um das Schicksal derjenigen die nicht von den Möglichkeiten profitieren können. Denn nicht alle werden es schaffen einen Arbeitsplatz zu finden.

Das ständige Gefühl der Unsicherheit

Flüchtlinge vor einem Banner mit der Aufschrift 'Bleibe-Recht für Roma' demonstrierten 2002 gegen ihre Abschiebung (Foto: AP)
Flüchtlinge aus dem ehemaligen Jugoslawien demonstrieren gegen ihre Abschiebung (2002)Bild: AP

Die Angst vor der Abschiebung wächst bei vielen der betroffenen Familien, sagt Kulla. Auch Schuki Muratovic kennt dieses Gefühl. Seit der erwachsene Sohn von Zoran und Razija durch das neue Bleiberecht eine Aufenthaltserlaubnis hat, kann er ruhiger schlafen, sagt er. Denn er muss nicht mehr alle paar Monate bei der Ausländerbehörde darum bangen, ausgewiesen zu werden. Ein Jahr hat er nun Zeit, einen Job zu finden, mit dem er sich ernähren und seine Miete bezahlen kann. Gerade arbeitet er zur Probe als Zeitungszusteller. Ob er damit genug verdienen wird, weiß er nicht. Aber er will hier bleiben: Deutschland sei doch seine Heimat.