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Dieselgate: Neue Schlappen für VW

3. April 2017

Neues vom Dieselgate: Ab Anfang 2018 verhandelt das OLG Braunschweig Klagen von Anlegern gegen den VW-Konzern. Und das Amtsgericht München hat Beschwerden gegen Razzien bei VW und Audi abgelehnt.

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VW Volkswagen Abgas Skandal
Bild: picture-alliance/dpa/J. Stratenschulte

Der Prozess zu milliardenhohen Schadensersatzforderungen von Anlegern gegen Volkswagen im Dieselskandal soll Anfang kommenden Jahres beginnen. Das sieht der am Montag veröffentlichte Fahrplan des Oberlandesgerichts Braunschweig vor. 

Das Gericht hatte bereits Anfang März entschieden, repräsentativ für knapp 1500 einzelne Klagen die Klage der Fondsgesellschaft Deka Investment zu verhandeln. Das Urteil gilt dann auch für die anderen Kläger, deren Forderungen sich auf 1,9 Milliarden Euro belaufen (Az.: 3 Kap 1/16). Außen vor sind zunächst 70 Klagen von institutionellen Anlegern, vornehmlich aus dem Ausland, im Gesamtvolumen von 6,9 Milliarden Euro. 

Die Kläger werfen VW vor, sie im September 2015 zu spät über den Einsatz von Software zur Manipulation von Abgaswerten bei Dieselfahrzeugen informiert zu haben. Sie fordern Schadenersatz für ihre Kursverluste mit VW-Aktien. Der Konzern, der die Manipulation im September 2015 auf Druck der US-Umweltbehörde zugab, weist die Vorwürfe zurück. 

Fahrplan veröffentlicht

Nach dem Fahrplan des OLG kann sich die Deka, die von der Anwaltskanzlei Tilp Litigation vertreten wird, bis Ende Juni schriftlich zu ihrer Klage äußern. Bis Ende September können die übrigen, vom Musterverfahren erfassten Kläger Stellung nehmen. 

Die gleiche Frist gilt für eine Erwiderung von Volkswagen, auf welche die Deka wiederum bis Ende November antworten kann. Termin und Ort der mündlichen Verhandlung werden spätestens bis Ende Juni mitgeteilt, erklärte das OLG weiter. 

Derweil müssen Volkswagen und die Konzerntochter Audi im Kampf mit der Staatsanwaltschaft um die jüngsten Razzien einen Dämpfer einstecken. Die Beschlagnahme von Dokumenten zum Dieselskandal sei bei den Autoherstellern wie auch bei deren Anwaltskanzlei Jones Day rechtmäßig gewesen, entschied das Amtsgericht München.

Razzien rechtens?

Eine Justizsprecherin sagte am Montag, das Gericht, das die spektakulären Durchsuchungen vom 15. März schon vorher genehmigt hatte, habe eine Beschwerde von Volkswagen zurückgewiesen. Die Entscheidung wird nach Angaben der Staatsanwaltschaft allerdings nun noch einmal vom Landgericht überprüft. "Wir bleiben bei unserer Rechtsauffassung", erklärte ein VW-Sprecher.

Der Konzern hatte sich darüber empört, dass die Strafverfolger auch bei den Rechtsanwälten angerückt waren. Sie sollten für Volkswagen streng geheime Unterlagen hüten, die sie bei der internen Aufklärung des Skandals gesammelt hatten. Durchsuchungen bei Anwälten sind selten, da sie in vielen Fällen besonders geschützt sind. VW hatte deshalb erklärt: "Die Durchsuchung einer vom Unternehmen beauftragten Rechtsanwaltskanzlei verstößt nach unserer Auffassung klar gegen die in der Strafprozessordnung festgeschriebenen rechtsstaatlichen Grundsätze." Der Wolfsburger Konzern werde mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln dagegen vorgehen.

Die Staatsanwaltschaft München hatte bei Audi in Ingolstadt und Neckarsulm, bei VW in Wolfsburg und an weiteren Orten Büroräume durchsucht und Unterlagen beschlagnahmt. Auch die US-Kanzlei Jones Day, die im Herbst 2015 von VW mit der Aufarbeitung des Skandals beauftragt worden war, wurde durchsucht. Die Justiz ermittelt gegen Unbekannt wegen Betrugsverdachts beim Verkauf von rund 80.000 Dieselfahrzeugen in den USA. Audi hatte kurz nach Bekanntwerden der VW-Abgasaffäre den Einsatz von Schummelsoftware in großen Dieselmotoren eingeräumt. Den Ermittlern sicherten die Ingolstädter eine volle Zusammenarbeit zu.

wen/ul (dpa, rtrd)