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Doping: Sportschiedsgericht weist Klage gegen Sinkewitz ab

21. Juni 2012
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Das Deutsche Sportschiedsgericht hat die Klage der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA) gegen Radprofi Patrik Sinkewitz abgewiesen. Das Kölner Gericht teilte mit, die NADA habe den Dopingmissbrauch mit dem Wachstumshormen HGH nicht belegen können. Die NADA hatte beantragt, den 31-Jährigen lebenslang zu sperren. Sie will den Fall jetzt vor das Internationale Sportschiedsgericht (CAS) bringen. - Am 18. März 2011 war bekanntgeworden, dass Sinkewitz am 27. Februar vergangenen Jahres bei einer Blutkontrolle positiv auf das verbotene Wachstumhormon getestet worden war. Daraufhin war der Radprofi suspendiert worden. Bereits 2007 war Sinkewitz des Dopings mit Testosteron überführt und nach einem Geständnis für ein Jahr gesperrt worden. Als Wiederholungstäter würde ihm nun ein lebenslanger Bann drohen. Sinkewitz hat stets bestritten, Wachstumshormone genommen zu heben. Ab sofort ist er wieder startberechtigt. (sn/sid/dpa)