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Doppelt hält besser

Stamatis Assimenios23. April 2004

Ein Gerichtsurteil erlaubt nun die "Doppelte Staatsbürgerschaft" für Griechen in Deutschland. Anastasios Anastasiadis hatte den Kampf durch die Instanzen und Paragrafendschungel aufgenommen - mit langem Atem und Erfolg.

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Der deutsche Pass ist begehrtBild: Illuscope

Es war eine Entscheidung in letzter Instanz. Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig gab am Dienstag (20.4.) die letzte Antwort auf die Frage der "doppelten Staatsbürgerschaft" für die in Deutschland lebenden Griechen. Anastasios Anastasiadis, der in Nürnberg lebt und arbeitet, versuchte vier Jahre lang vergeblich, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen und gleichzeitig die griechische beizubehalten - wie es nach der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts vom Jahre 1999 für EU-Bürger vorgesehen ist: Demnach können EU-Bürger, die in Deutschland leben, bei der Einbürgerung ihre Staatsangehörigkeit behalten, wenn auch ihr Land bei der Einbürgerung von Deutschen eine doppelte Staatsangehörigkeit aktzeptiert.

Was heißt 'Gegenseitigkeit'?

Doch genau da lag im Fall des Griechen das Problem: "Die bayerischen Behörden sagten, dass die Gegenseitigkeit nur dann gegeben sei, wenn das griechische Gesetz im Wortlaut mit dem deutschen übereinstimme. Griechenland gewährt jedoch die "doppelte Staatsbürgerschaft", nicht allein EU-Bürgern. Darin sahen die Behörden eine Abweichung vom deutschen Gesetz, und schlossen daraus, dass eine Gegenseitigkeit gar nicht gegeben sei", berichtet Anastasiadis.

Diese Ansicht teilte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig nach Klage in vierter Instanz nicht. Das Gegenseitigkeitserfordernis beziehe sich, so das Gericht, generell auf die Frage, ob eine doppelte Staatsbürgerschaft in Griechenland aktzeptiert werde oder nicht. In Deutschland leben rund 1,85 Millionen Bürger anderer EU-Staaten, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen.

Pass abgeben ist nicht möglich!

Was die Auseinandersetzung von Anastasiadis und anderen Griechen mit den bayerischen Behörden noch erschwerte, war die Tatsache, dass ein Grieche nach griechischem Recht seine Staatsbürgerschaft gar nicht aufgeben kann.

Deshalb habe sich, wie Anastasiadis betont, in Bayern eine verquere Situation eingespielt. Griechen würden zwar zwecks Einbürgerung versprechen, auf ihre urspüngliche Staatsbürgerschaft zu verzichten - oder dies zumindest zu versuchen. Faktisch bleiben sie jedoch doppelte Staatsbürger.

Eine Frage des Prinzips

Anastasiadis hingegen erschien es richtig und wichtig, auch diesen Vorgang prinzipiell abzulehnen: "Bayern ist nun verpflichtet, mich einzubürgern, ohne eine offizielle Erklärung meinerseits, dass ich beabsichtige, die griechische Staatsbürgerschaft aufzugeben.

Bis heute war es nämlich so, dass vielen Griechen in Bayern die "doppelte Staatsbürgerschaft" gewährt worden war. Sie mussten sich lediglich bereit erklärten, Bemühungen zu unternehmen, die griechische Staatsbürgerschaft aufzugeben. Ich stehe hinter den Dingen, unter die ich meine Unterschrift setze. Ich wollte auf keinen Fall die griechische Staatsbürgerschaft aufgeben."