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Durchbruch

10. April 2003
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Nach dem monatelangen Feilschen um den Abbau von Steuervergünstigungen haben sich SPD und Union im Vermittlungsausschuss geeinigt. Danach sollen Konzerne in Höhe von rund vier Milliarden Euro belastet werden. Wichtigster Punkt des Kompromisses ist ein Verbot für Unternehmen, alte Guthaben aus der Körperschaftsteuer in den Jahren 2003, 2004 und 2005 auszuschütten. Die Guthaben waren angefallen, weil vor der Unternehmensteuerreform einbehaltene Gewinne höher besteuert wurden als ausgeschüttete. Die mehr gezahlten Steuern können sich die Unternehmen nun vom Fiskus zurückholen. Nach Ende des Moratoriums wird die Ausschüttung des Körperschaftsteuerguthabens begrenzt. Bis 2019 dürfen Unternehmen das Guthaben nur anteilig ausschütten. Allein diese Regelung soll rund zwei Milliarden Euro im Jahr Mehreinnahmen bringen.