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Ehemalige Verfassungsrichter kritisieren Bundestag

11. September 2006

Zur Legitimation des Parlaments sind Wahlen Grundlage der Demokratie. Ehemalige Verfassungsrichter werfen dem Bundestag jetzt Nachlässigkeit bei Wahlprüfungen vor und damit die Provokation eines demokratischen Skandals.

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Der deutsche Bundestag gerät in die KritikBild: AP

Karin Graßhoff und Hans H. Klein, beide ehemalige Verfassungsrichter, kritisieren in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) vom Montag (11.9.2006) das schleichende Vorgehen des Bundestages bei der Prüfung von Wahlergebnissen. Bei der Bundestagswahl im September 2005 konnte die Linkspartei 8,7 Prozent der Zweitstimmen für sich verbuchen. Ein überraschendes Ergebnis, an dessen Zustandekommen schon im Vorfeld Kritik geübt wurde: Die Linkspartei platzierte eine größere Anzahl von Mitgliedern der befreundeten Partei WASG an aussichtsreicher Stelle auf ihren Landeslisten und ermöglichte ihr so den Einzug in den Bundestag, ohne dass die WASG selbst die Fünfprozenthürde hätte überwinden müssen. Zudem habe die Linkspartei Mitglieder der WASG als "Lockvögel" benutzt, um zusätzliche Wählerstimmen im Westen zu gewinnen, so die Vorwürfe.

Langwieriges Verfahren

Bundesverfassungsgericht, Urteilsverkündung zum Paragraphen 218
Ehemalige Richterin Karin Grasshoff (r.): "Unverständliches Versäumnis"Bild: AP

Nach der Wahl legten Wahlberechtigte unter dem Vorwurf der Umgehung des Bundeswahlgesetztes von Seiten der Linkspartei und WASG Einspruch gegen das Ergebnis ein. Das entsprechende Prüfverfahren verläuft zweistufig: als erstes untersucht der Bundestag das Anliegen. Gegen dessen Entscheidung kann dann beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde erhoben werden. Der Prozess zur Überprüfung eines Wahlergebnisses ist langwierig - jede der beiden Instanzen benötigt im Regelfall ein Jahr. Demzufolge ist erst nach Ablauf der Hälfte einer vierjährigen Legislaturperiode geklärt, ob die Wahl der amtierenden Regierung überhaupt korrekt abgelaufen ist.

Diese Zustände sind nach Ansicht von Graßhoff und Klein nicht mit der "fundamentalen Bedeutung der Wahl für die demokratische Legitimation des Parlamentes vereinbar." Darüber hinaus sei das Versäumnis des Bundestages, sich den Vorwürfen zu widmen, schlicht unverständlich: der Sachverhalt liege klar zutage und bedürfe eigentlich keines besonderen zeitlichen Aufwandes. WASG und Linkspartei, so Graßhoff und Klein, hätten sich eindeutig der Wahlmanipulation schuldig gemacht.

"Bundestag verhält sich illoyal"

Bundestag Reichstag mit Flagge p178
Betreibt der Bundestag "Wahlprüfungsverhinderunsverfahren"?Bild: dpa

"Der Bundestag untergräbt mit seiner Säumigkeit nicht nur seine eigene Glaubwürdigkeit und demokratische Legitimität, er verhält sich überdies illoyal gegenüber dem Bundesverfassungsgericht", heißt es in dem Zeitungsbericht weiter. In ungewöhnlich scharfer Weise üben die beiden ehemaligen Verfassungsrichter Kritik an einem anderen Verfassungsorgan.

Brisant an der Regelung des Wahlprüfverfahrens ist vor allem die Tatsache, dass die Abgeordneten ihre eigene Legitimation überprüfen. Ausgeglichen werden könne dieser Umstand nach Ansicht von Graßhoff und Klein nur dadurch, dass die Wahlüberprüfung durch das Bundesverfassungsgericht einen Rechtsweg eröffne, der eine wirksame Korrektur von Wahlfehlern ermögliche. Das ist aber nur dann möglich, wenn der Antrag auch beim Gericht ankommt - was im Fall von WASG und Linkspartei bisher nicht der Fall ist.

Forderung nach Verfassungsänderung

"Verschleppt der Bundestag wichtige Wahlprüfverfahren, so geht dies zu Lasten der Effektivität des Rechtswegs zum Bundesverfassungsgerichts und damit auch zu Lasten des demokratischen Verfassungsstaats in Deutschland" schreiben Graßhoff und Klein. Sie fordern deshalb eine Verfassungsänderung, die eine Ersetzung des zweistufigen Verfahrens durch ein ausschließlich gerichtliches ermöglichen würde. Lasse der Bundestag seine Kompetenzen in dieser Angelegenheit zu einem "Wahlprüfungsverhinderungsverfahren" verkommen, wäre dies ein demokratischer Skandal. (nje)