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Ein bisschen Recht für Gefangene in Guantanamo

Daniel Scheschkewitz, Washington DC14. Juli 2004

Die Häftlinge in Guantanamo werden doch noch darüber informiert, warum die USA sie gefangen halten. Zudem sollen sie – anders als in normalen Rechtsverfahren – beweisen, dass sie unschuldig sind.

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Wachtürme des US-Gefängnisses in GuantanamoBild: AP

Die Bush-Regierung hat auf die Entscheidung des Obersten US-Gerichtshofes reagiert und die Häftlinge im US-Militärgefängnis in Guantanamo auf Kuba erstmals über ihre Rechte aufgeklärt. Demnächst sollen für alle 595 Häftlinge Anhörungen vor einem Militärtribunal beginnen, in denen ihr Status als "feindliche Kämpfer" überprüft werden soll. Die USA hält seit über zwei Jahren knapp 600 Gefangene in Guantanmo ohne Anklage und auf unbestimmte Zeit fest. Dieser Zustand war im Juni 2004 vom US-Verfassungsgericht gerügt worden.


Status soll geprüft werden

Bis zum 17. Juli 2004 sollen alle Guantanamo-Häftlinge über ihre Rechte aufgeklärt sein – dies geht auf eine Anordnung des stellvertretenden Verteidigungsminister Paul Wolfowitz zurück. In dem in über 40 Sprachen verfassten Schreiben werden die Gefangenen darüber informiert, dass sie von der USA als "enemy combattants" - als feindliche Kämpfer - festgehalten werden. Ihr Status werde demnächst in einer Anhörung vor Angehörigen des US-Militärs individuell überprüft.

Zur Vorbereitung dieses Termins wird jedem Häftling ein militärischer Rechtsbeistand und ein Dolmetscher aber kein Anwalt zugeteilt. Die Gefangenen sollen bei der Anhörung zudem Beweise vorlegen können, die ihre Unschuld belegen. Anders als in einem normalen rechtsstaatlichen Verfahren, bei dem die Angeklage in der Beweispflicht ist, gilt bei den Guantanamo-Anhörungen das umgekehrt Prinzip. Die Gefangenen müssen nachweisen, unbegründet inhaftiert worden zu sein. Zu diesem Zweck können sie auch Zeugen benennen, sofern diese "verfügbar" sind. Die Menschenrechtsorganisation "Human Rights Watch" hat dieses Prozedere bereits als unzureichend kritisiert.

Inhaftierung kann angefochten werden

Unbenommen von den geplanten Anhörungen werden die Gefangen auch über ihr Recht auf "habeas corpus" infomiert, das ihnen vom US-Verfassunsgericht in einer Grundsatzentscheidung ebenfalls im Juni 2004 zugebilligt worden war. Danach kann jeder Häftling seine Inhaftierung vor einem amerikanischen Bundesgericht anfechten. Mehrere Rechtsanwälte, die von Angehörigen der Gefangenen beauftragt wurden, haben bereits entsprechende Schritte angekündigt.

Unterdessen hat das Internatioale Rote Kreuz in Genf die US-Regierung erneut beschuldigt, eine größere Zahl von Gefangenen im Kampf gegen den Terrorismus zu verstecken. Der Sprecher von US-Präsident Georoge W. Bush, Scott McLellan, reagierte darauf am Mittwoch (14.7.2004) so: "Wir haben immer mit dem Internationalen Roten Kreuz zusammen gearbeitet. Und es ist wichtig, dass sie Zugang zu Gefangenen haben, nur so können sie ihrer wichtigen Rolle gerecht werden."

Ein eigenes Bild machen

Die Bush-Regierung hat den Gefangenen in Guantanamo bislang das Recht verwehrt als Kriegsgefangene behandelt zu werden. Allerdings hatten Verteter des Roten Kreuzes in der Vergangenheit mehrfach Gelegenheit, sich von den Haftbedingungen auf dem US-Militärstützpunkt, die von der US-Regierung als human beschrieben werden, ein eigenes Bild zu machen.