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"Eine absolute Neuheit im polnischen Recht"

11. Dezember 2002

- Neues Gesetz über Lobbying

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Warschau, 7.12.2002, NEWSWEEK POLSKA, poln.,

Das Ministerium für Inneres und Verwaltung hat einen Gesetzentwurf über Lobbying erarbeitet. Das ist eine absolute Neuheit im polnischen Recht. Das Ministerium beabsichtigt, ein offenes Register der Lobbyisten zu erstellen.

Jeder, der versucht, Einfluss auf die Entscheidungen der Behörden zu nehmen und im Interesse einer bestimmten Gesellschafts- oder Berufsgruppe agiert, wird beim Ministerium einen Bericht über seine Tätigkeit abgeben müssen. In diesem Register muss außerdem angegeben werden, für wen man arbeitet und wie viel man dadurch verdient.

Wenn jemand diese Angaben verschweigt und beim Lobbying ertappt wird, muss er eine Geldstrafe zwischen 3 000 und 25 000 Zloty (ca. 750 bis 6 250 Euro) bezahlen. Die Regierung hat noch nicht entschieden, wer mit der Ermittlung der "Untergrund-Lobbyisten" beauftragt werden soll. Als dieser Entwurf dem Sejm vorgelegt wurde, wurden die polnischen Lobbyisten zum ersten Mal gezwungen, Lobbying in eigener Sache und nicht im Interesse ihrer Auftraggeber zu betreiben. (Sta)