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Eine unendliche Geschichte

22. Juli 2002

- Reprivatisierung in Polen lässt noch lange auf sich warten

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Köln, 22.07.2002, DZIENNIK POLSKI, PAP, poln.

Krakau, Dziennik Polski,22.07.2002

Trotz der Tatsache, dass sich mehrere Abgeordnete des Europaparlamentes an Polen mit der Forderung wenden, die Reprivatisierung so schnell wie möglich durchzuführen, wird diese Angelegenheit von der Europäischen Union nicht als eine Bedingung für die Aufnahme Polens in die EU betrachtet. Andererseits verlangt das geltende Recht eindeutig, das zurück zu geben, was widerrechtlich weggenommen wurde.

Im Pressebüro für auswärtige Angelegenheiten in Brüssel wurde uns gesagt, dass sich sowohl die Europäische Kommission als auch Kommissar Günter Verheugen lediglich darauf beschränken, Polen an die Erfüllung dieser Pflicht zu erinnern und Druck auszuüben, um diese Angelegenheit schnellst möglich abzuschließen. Das polnische Schatzministerium lässt sich jedoch mit der Bearbeitung des Reprivatisierungsgesetzes viel Zeit.

"Wir wissen nicht, wann der Gesetzesentwurf fertig wird. Vielleicht wird dies noch vor der Aufnahme Polens in die EU passieren, aber es ist durchaus möglich, dass wir vor dem 1. Januar 2004 noch nicht fertig werden", wurde uns von der Pressestelle des Schatzministeriums mitgeteilt.

Eine ähnlich abwartende Haltung nimmt auch Premierminister Leszek Miller ein, der die Ansicht vertritt, dass man auf dieses Gesetz so lange warten soll, bis sich die Lage des polnischen Staates und seiner Wirtschaft verbessert hat.

"Die Regierung kann sich damit sehr verkalkulieren, wenn sie vor der Aufnahme Polens in die EU keine günstigen Bedingungen für die ehemaligen Eigentümer von Grund und Boden in Polen sowie für diejenigen schafft, die jenseits des Flusses Buk gewohnt haben" (damit sind die ehemaligen polnischen Ostegebiete gemeint - MD.), sagt Roman Nowosielski, der die Interessen der in der Volksrepublik Polen Enteigneten vertritt, und fügt hinzu: "Im europäischen Recht wird klar formuliert, dass das Eigentumsrecht heilig und unantastbar ist. Dasselbe ist jedoch auch in der polnischen Verfassung festgeschrieben. In Artikel 21 steht, dass ‘das Eigentum und das Erbrecht von der Republik Polen geschützt werden‘ und dass ‚die Enteignung nur dann zulässig ist, wenn das öffentliche Interesse es erfordert‘ und ‚dass dafür eine angemessene Entschädigung gezahlt werden muss‘. Er warnt gleichzeitig davor, dass nach dem Beitritt Polens zur EU eine Welle von Gerichtsprozessen zu erwarten sei, die auf das europäische Recht gestützt werden, in dem unmissverständlich festgeschrieben wurde, dass dem rechtmäßigen Besitzer alles zurückzugeben ist, was ihm genommen wurde.

Die entsprechenden Artikel in der polnischen Verfassung werden weder vom Schatzministerium noch vom Außenministerium in Frage gestellt. Der polnische Außenminister, Wlodzimierz Cimoszewicz gibt zu: Obwohl die Reprivatisierung kein offizielles Thema der Verhandlungen mit der EU sei, so könnte die Tatsache, dass sie noch nicht erledigt wurde, doch Einfluss auf die Verhandlungen haben. Der Außenminister versichert jedoch, dass die Reprivatisierung unvermeidbar sei und dass sie mit Sicherheit durchgeführt werde. Er will auch schon Kommissar Verheugen darüber informiert haben. Das einzige Problem, das noch nicht gelöst wurde, ist nach Meinung des Außenministers damit verbunden, dass es schwierig ist, zu definieren, nach welchen Regeln die Reprivatisierung stattfinden soll. Er selbst spricht sich dafür aus, die Reprivatisierung nur auf die Personen zu beziehen, bei denen die Enteignung im Widerspruch zum Verstaatlichungsgesetz durchgeführt wurde. Diese Lösung wird auch in dem Gesetzentwurf vorgeschlagen, der vom Schatzministerium vorbereitet wird.

Schatzminister Wieslaw Kaczmarek sagt, dass er ebenfalls zu den Befürwortern der Reprivatisierung gehöre. Er betont jedoch, dass dies sehr kompliziert sei und viele Jahre in Anspruch nehmen werde. In der Praxis könne dies für die enteigneten ehemaligen Eigentümer bedeuten, dass sie eine geringe Wiedergutmachung bekommen, die weit unter dem Wert des verlorenen Eigentums liege.

Im alten Gesetzesentwurf zur Reprivatisierung, der noch während der Regierung Buzek vorbereitet und durch Präsident Kwasniewski erfolgreich blockiert wurde, war vorgesehen, alle ehemaligen Eigentümer zu entschädigen, die durch den polnischen Staat enteignet wurden. Dem lag jedoch die Voraussetzung zu Grunde, dass alle Enteignungsgesetze, die in der Volksrepublik Polen verabschiedet wurden, für rechtswidrig erklärt werden.

Nach Schätzungen gibt es zur Zeit etwa 30 000 Anträge auf Rückgabe oder Wiedergutmachung, deren Gesamtwert etwa 25 Milliarden Zloty beträgt.

Rechtsanwalt Nowosielski ist der Ansicht, dass, wenn die Bedingungen für die Reprivatisierung den Erwartungen der Betroffenen nicht entsprechen sollten, ihnen nichts anderes übrig bleiben würde, als um eine höhere Entschädigung vor Gericht zu klagen.

Krzysztof Laszkiewicz, der ehemalige stellvertretende Schatzminister in der Regierung Buzek und heute Führungskraft beim Landeszentrum für Reprivatisierung, spricht sich dafür aus, die Reprivatisierung aufrichtig durchzuführen. Um dies zu erfüllen, müsste sie alle Betroffenen einschließen, d.h. sowohl diejenigen, die aufgrund kommunistischer Dekrete ihr Hab und Gut verloren haben, als auch diejenigen, die widerrechtlich enteignet wurden. Krzysztof Laszkiewicz erinnert gleichzeitig daran, dass sowohl die damaligen Dekrete als auch die Gesetze, die den Eigentümern keine Entschädigung zusprachen, im Widerspruch zu der damaligen polnischen Verfassung standen und im Endeffekt widerrechtlich waren.

Rechtsanwalt Nowosielski betont, dass eine aufrichtige Reprivatisierung auch diejenigen Privateigentümer schützen wird, die zu Eigentümern aufgrund der Folgen des Gesetztes über die Verstaatlichung wurden wie z.B. Landwirte, die ihren Boden infolge der kommunistischen Reform der Landwirtschaft erworben hatten.

Die Nichtdurchführung oder die Beschränkung der Reprivatisierung auf sehr niedrige Entschädigungen für die Betroffenen kann sich sehr negativ auf die Staatskasse auswirken, weil man damit rechnen muss, dass die Gerichte vor allem nach der Aufnahme Polens in die EU den ehemaligen Eigentümern hohe Entschädigungssummen zuerkennen werden. Es wird geschätzt, dass - falls keine Einigung zwischen den Enteigneten und der Regierung erzielt wird - die Zahlung von mehreren Milliarden Zloty aus der Staatskasse per Gerichtsbeschluss erfolgen könnte. Die Verfasser des alten Gesetzentwurfes nahmen an, dass sich die Kosten für die Entschädigungen auf etwa 40 Milliarden Zloty belaufen werden. (Sta)

Warschau, PAP, 18.07.2002

Während der Pressekonferenz, die vor den Anhörungen bei der Helsinki-Kommission einberufen wurde, haben die Rechtsanwälte, die die Interessen der ehemaligen Eigentümer vertreten, verkündet, dass sie sich auf einen langen Kampf vor Gericht einstellen, um die von der Volksrepublik Polen konfiszierten Güter wiederzubekommen.

Rechtsanwalt Ed Klein, der die Interessen der ehemaligen jüdischen Eigentümer aus New York vertritt, sagte: "Polen hat sich mit dem Problem der Wiedergutmachung für Privatbesitz bisher noch nicht ernsthaft auseinandergesetzt und muss jetzt verstehen, dass diese Angelegenheit nicht beendet ist. Im Gegenteil, sie fängt gerade erst an". Rechtsanwalt Klein kündigte außerdem an, Berufung gegen das Urteil eines amerikanischen Bundesrichters einzulegen, der im Juni d.J. eine Sammelklage der ehemaligen Eigentümer gegen die polnische Regierung mit der Forderung auf Wiedergutmachung abgewiesen hat. Er erklärte, dass er auch eine Klage gegen private Firmen vorbereite, die nach der politischen Wende von den polnischen Behörden widerrechtlich verstaatlichte Gebäude und Grundstücke gekauft haben, die vor dem Krieg im Eigentum von Privatpersonen standen.

Es wird u.a. in Erwägung gezogen, gegen die Hotelkette Sheraton, die Banken Citybank und IGN, die Brauereien Heineken und Carlsberg, sowie gegen die amerikanische Firma "Land O Lakes gerichtlich vorzugehen.

Um die Rückgabe und die Wiedergutmachung bemühen sich auch ehemalige Eigentümer aus Polen, die während dieser Pressekonferenz vom Vorsitzenden des Verbandes der Eigentümer, Antoni Felon, vertreten wurden. Seinen Angaben zufolge sind an der Reprivatisierung zur Zeit mehrere tausend Personen in Polen interessiert.

Dr. Edward Walata, ein in Boston lebender Vertreter der polnischen Eigentümer sagte, dass die Rückgabe des Eigentums in Polen nicht nur als ein jüdisches Problem zu betrachten sei. (Sta)