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Einigung in Sicht

27. November 2001

Wirbel um das ungarische Statusgesetz legt sich – Rumänien und die Slowakei haben noch Einwände

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Budapest, 26.11.2001, BUDAPESTER ZEITUNG, deutsch

Das so genannte Statusgesetz, das ethnischen Magyaren aus den Nachbarländern in Ungarn Vorzüge gewährt, tritt auf jeden Fall am 1. Januar in Kraft. Das versicherte Ministerpräsident Viktor Orbán am vergangenen Mittwoch (21.11.). Zurzeit werde mit den Nachbarstaaten über die genauen Durchführungsbestimmungen verhandelt. Mit Kroatien gebe es bereits eine Übereinkunft, Jugoslawien habe Zustimmung signalisiert und auch seitens der Ukraine und Sloweniens gebe es keine Probleme, meinte Orbán. Mit der Slowakei werde zurzeit verhandelt; lediglich Rumänien bereite noch Probleme.

Die Entschlossenheit der Regierung, am Statusgesetz trotz der Kritik der Venedig- Kommission der EU im wesentlichen unverändert festzuhalten, schien nach dem Länderbericht der Union zu wanken. Premier Viktor Orbán und Außenminister János Martonyi betonten, dass die Regierung die Durchführungsverordnung zum Statusgesetz ändern werde, um das heikle Problem der außerterritorialen Anwendung des Gesetzes zu lösen und die Souveränität der Nachbarstaaten zu respektieren.

Vor allem Rumänien und die Slowakei haben manches auszusetzen am ungarischen Statusgesetz, das der Volksminderheit in den Nachbarländern gewisse Begünstigungen gewährt. Während die Slowaken ihre Kritik eher zurückhaltend äußerten, löste das Gesetz bei rumänischen Politikern einen Sturm der Entrüstung aus. Sie beanstandeten vornehmlich die Absicht, auf rumänischem Staatsgebiet Ausschüsse aufzustellen, die an rumänische Staatsbürger ungarischer Nationalität so genannte Ungarnausweise verteilen würden, welche entscheidend für die Begünstigungen sind. In Rumänien wurden auch nationalistische Töne laut, die hinter dem Statusgesetz die Absicht ungarischer Politiker vermuteten, Ungarn wolle Siebenbürgen zuerst wirtschaftlich unterwandern, um dann auch seine politische Souveränität auszudehnen.

Der Streit hat sich auch nach den Empfehlungen des Venedig-Ausschusses nicht gelegt. Beide Länder sahen ihren Standpunkt bestätigt und erklärten sich zum Sieger. Ungarn wollte das Statusgesetz ab Januar 2002 anwenden, Rumänien war strikt dagegen. Auch die Erklärungen von manchen EU-Offiziellen, wie etwa dem Erweiterungskommissar Günter Verheugen, halfen nicht weiter. Erst der eindeutige Standpunkt des EU-Länderberichts, der die territoriale Souveränität der Staaten höher einstuft als die Unterstützung der Minderheiten, scheint die verfahrene Situation lösen zu können.

Die Ministerpräsidenten Ungarns und Rumäniens verhandelten bei der CEFTA-Konferenz in Bukarest am Wochenende (24/25.11.) auch über das Statusgesetz. Der rumänische Premier, Adrian Nastase, akzeptierte bereits einige Ziele des Gesetzes, wie die Stärkung der nationalen Identität der ungarischen Minderheit. Seine Verurteilung der wirtschaftlichen und sozialen Begünstigungen hielt er aber aufrecht - und das kann noch immer genug Anlässe für weitere Streitereien bedeuten. Es ist jedoch fraglich, ob er dafür bei der EU noch Unterstützung finden wird.

Premier Orbán kann immerhin einen Erfolg verbuchen. Anlässlich seiner Jugoslawien-Reise wurde erklärt, dass Jugoslawien das Statusgesetz akzeptiere. In der Slowakei wurde bereits Konsens erzielt für die Aufstellung der Organe, die die Ungarnausweise ausstellen sollen. Auch in Rumänien scheint sich eine Lösung anzubahnen. Die Begünstigungsberechtigungen werden hier die Ungarnpartei RMDSZ und die ungarischen kirchlichen Organisationen bestätigen.

Um rumänische Ängste zu schonen, erklärte Außenminister Martonyi, dass diese Bestätigungen nur informativen Wert hätten und keine Voraussetzung seien für die Ausstellung der Ungarnausweise. Der RMDSZ möchte erreichen, dass auch die Mitgliedschaft in ungarischen zivilen Organisationen als Empfehlung akzeptiert werde. Auf Grund dieser Dokumente werden dann die Belege ausgestellt, die den ungarischen Konsulaten weitergereicht werden. Nach Meinung des Präsidenten des RMDSZ, Béla Markó, ist es noch nicht entschieden, ob diese nur von den Konsulaten eingesammelt werden oder auch von anderen Organisationen. Die Bedingungen für die Durchführung des Gesetzes sind somit gegeben. Es müssen sich nunmehr die Regierungen einigen. (fp)