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Einstweilige Verfügung gegen Zwangsversteigerung von Jukos-Tochter

17. Dezember 2004
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Ein amerikanisches Konkursgericht hat am Donnerstag eine einstweilige Verfügung gegen die für Sonntag geplante Zwangsversteigerung einer Tochter des angeschlagenen russischen Ölkonzerns Yukos erlassen. Yukos hatte vor dem Gericht im texanischen Houston die einstweilige Verfügung und zuvor schon Gläubigerschutz beantragt. Der Konzern will damit die Zwangsversteigerung seiner Kernsparte Yuganskneftegaz verhindern. Russland fordert von Yukos Steuernachzahlungen von rund 27 Milliarden Dollar. Die Entscheidung des Gerichts sei für die russische Regierung zwar nicht bindend, sagte ein Sprecher der Anwaltskanzlei, die Jukos vertritt. Es könnte aber den wichtigsten Bieter behindern, den staatlich kontrollierten Konzern Gasprom.