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40 Jahre Notstandsgesetze

Ulrike Mast-Kirschning30. Mai 2008

Trotz massiver Proteste der Studenten wurden am 30. Mai 1968 die Notstandsgesetze verabschiedet. Sie führten zu einem grundlegenden Wandel in der politischen Kultur Deutschlands.

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Viele Studenten mit Plakaten protestieren gegen die Notstandsgesetze 1968 (Quelle: dpa)
Studentenprotest in Düsseldorf 1968Bild: picture-alliance/ dpa

Weil die Notverordnungen der Weimarer Republik die Machtübernahme Hitlers erst möglich gemacht hatten, verzichteten die Väter und Mütter des Grundgesetzes der neuen Bundesrepublik Deutschland darauf, Vergleichbares in der Verfassung zu verankern. Dazu legten jedoch Abgeordnete der Christdemokratischen Union (CDU) in den folgenden Jahrzehnten immer wieder Entwürfe mit der Begründung vor, im Falle eines inneren oder äußeren Notstandes müsse der Staat handlungsfähig sein.

Diese Entwürfe scheiterten zunächst am Widerstand der Sozialdemokraten (SPD) und des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), dem Dachverband der Einzelgewerkschaften. Man fürchtete, dass die demokratischen Grundrechte eingeschränkt und vor allem die Koalitions- und Versammlungsfreiheit, das Streikrecht und die Pressefreiheit bedroht wären.

Massiver Widerstand regt sich

Plakataufruf von Mai 1968: Treibt Bonn den Notstand aus (Quelle: DHM)
Aufruf zum SternmarschBild: DHM

Auf Initiative des Sozialistischen Deutschen Studentenbundes (SDS) wurde 1966 das Kuratorium "Notstand der Demokratie" gegründet. Ihm gehörten neben Wissenschaftlern, Schriftstellern und Kirchenvertretern auch ranghohe Mitglieder der Einzelgewerkschaften an, wie zum Beispiel der Mitgliederstarken IG Metall und IG Chemie, nicht aber der des Dachverbandes. Gemeinsam mit der Studentenbewegung organisierten sie einen Sternmarsch gegen die geplanten Notstandsgesetze in die damalige Bundeshauptstadt Bonn, an der rund 300.000 Menschen teilnahmen. Es war die bis dahin größte Demonstration im Nachkriegsdeutschland.

Dennoch verabschiedete der Bundestag am 30. Mai 1968 mit großer Mehrheit die Notstandsgesetze. Das Grundgesetz wurde ergänzt um die Fälle von Naturkatastrophen, außergewöhnlichen Unfällen und Verteidigung. Im Notfall solle ein Notparlament handeln dürfen. Es dürfte dann etwa den Einsatz der Bundeswehr beschließen; Verfassungsschutzbehörden und Bundesnachrichtendienst dürften das Brief- und Fernmeldegeheimnis verletzen und Bürger zum zivilen Einsatz etwa in Lazaretten herangezogen werden.

Nur auf ersten Blick Niederlage für Studentenbewegung

Die Auseinandersetzung um die Notstandsgesetze war der Höhepunkt der Studentenbewegung und der Außerparlamentarischen Opposition. Für sie war die Verabschiedung eine Niederlage. Das vorübergehende Bündnis mit den Gewerkschaften zerbrach. Die Studentenbewegung zerfiel in unterschiedliche Gruppierungen.

Die Politisierung der Bürger durch diesen Prozess reichte jedoch bis weit hinein in breite Bevölkerungsschichten. Eine wachsende Zahl verlor den Glauben in die Autorität staatlicher Institutionen und forderte in den folgenden Jahren mehr Demokratie.