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Endgültige Einigung im Kunststreit

17. Juli 2014

Das Adelshaus Wettin forderte vom Bundesland Sachsen tausende Kunstobjekte zurück. Nun zahlt das Land den Nachfahren des letzten Sachsenkönigs einen Ausgleich. Darauf haben sich beide Parteien geeinigt.

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Bild: picture-alliance/dpa

Das Bundesland Sachsen und die Wettiner unterzeichneten nach Informationen der Staatsregierung in Dresden am Donnerstag (17.07.2017) einen Vergleichsvertrag, mit dem sie einen jahrelangen Kunststreit beilegten. Der Vertrag umfasst die Rückgabe von insgesamt rund 10.000 Gegenstände, darunter rund 8000 Bücher und alte Handschriften.

Mehr als 800 Jahre lang hatten die Wettiner als Markgrafen, Kurfürsten und Könige über das Gebiet des heutigen Sachsen geherrscht. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden die Nachfahren des letzten Sachsenkönigs Friedrich August III. enteignet. Ein großer Teil der angesammelten Kunstwerke kam in staatlichen Besitz. Die meisten Werke können laut der Vereinbarung nun auch in Museen und Archiven verbleiben. Dazu gehört die rund 1700 Bände umfassende Privatbibliothek König Johanns (1801-1873). Im Gegenzug bekommt die Adelsfamilie für Kunstgegenstände und Bücher aus ihrem Besitz vom Freistaat nochmals rund 4,8 Millionen Euro. Rund 1300 Bücher sowie elf weitere Kunstgegenstände werden den Wettinern zurückgegeben.

Bereits 4,2 Millionen Euro als Entschädigung gezahlt

Der Direktor der #link:http://www.skd.museum/:Staatlichen Kunstsammlungen Dresden#, Hartwig Fischer, begrüßte, dass fast alle betroffenen Kulturgüter in den Museen verbleiben können. Auch die Anwälte des Hauses Wettin äußerten sich zufrieden über die Regelung.

Die Einigung markiert einen Schlusspunkt in den seit den 1990er Jahren währenden Kunststreit zwischen dem Bundesland Sachsen und den Nachfahren des letzten Sachsenkönigs. Bereits 1999 hatten sich beide Seiten auf einen Vergleichsvertrag verständigt, der dem Adelshaus mehr als 18.000 Kunstgegenstände zusprach. Rund 12.000 davon kaufte das Land zurück, darunter den Thronsessel von August dem Starken. Außerdem erhielt die Erbengemeinschaft Bargeld in Millionenhöhe. Der Vertrag enthielt eine Öffnungsklausel, die beim Auftauchen weiterer Kunstgüter aus dem früheren Eigentum der Wettiner neue Forderungen ermöglichte. 2011 zahlte Sachsen dem Adelshaus dann erneut 4,2 Millionen Euro als Ausgleich für enteignetes Porzellan.

Grundlage der Rückgabeforderungen ist das Ausgleichsleistungsgesetz von 1994. Es regelt die Rechtsansprüche auf Rückgabe der zwischen 1945 und 1949 enteigneten beweglichen Güter. Nach 20 Jahren läuft dieses gesetzliche Frist am 30. November 2014 ab. Dresden ist nur ein besonders prominenter Fall - betroffen sind öffentliche Sammlungen in ganz Ostdeutschland.

az/ld (dpa,Staatliche Kunstsammlungen Dresden)