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Entschädigung für verspätete Flüge

19. November 2009
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Bei Flugverspätungen ab drei Stunden haben Passagiere in den meisten Fällen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg stärkte in einem am Donnerstag verkündeten Urteil die Verbraucherrechte, indem er bestehende Regelungen für annullierte Flüge auch auf Verspätungen anwandte. Bei starken Verspätungen seien Fluggäste in einer vergleichbaren Situation. Mit seinem Grundsatzurteil beantwortete der EuGH Fragen zu Fällen des Bundesgerichtshofs sowie des Handelsgerichts Wien. Die klagenden Passagiere hatten Schadenersatz geltend gemacht, weil ihre Flüge 25 beziehungsweise 22 Stunden verspätet waren.