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Entschädigungsforderungen mit Folgen

5. August 2004

- Streit um Ansprüche an Polen

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Bonn, 5.8.2004, DW-RADIO, Heinz Dylong

Die Forderungen stehen im Raum, wenngleich die Diskussion um Entschädigungszahlungen an Vertriebene 59 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkriegs etwas bizarr scheint. Gleichwohl wirken die Ansprüche von Vertriebenenverband und Alteigentümerorganisation in die aktuelle Politik hinein. Sie haben gar das Potential zur Störung des deutsch-polnischen Verhältnisses. Und das ist zu wichtig, um es durch Entschädigungsforderungen stören zu lassen, meint Heinz Dylong in seinem Kommentar:

Vertreibung ist Unrecht, immer und überall auf der Welt. Darüber muss man nicht diskutieren. Das gilt etwa für die Polen, die aus ihrer ostpolnischen Heimat nach Westen zwangsumgesiedelt wurden, und das gilt auch für die Deutschen, die aus den vormals deutschen Ostgebieten vertrieben wurden. Für den Verlust der Heimat konnte den unmittelbar betroffenen Menschen kein Ausgleich geboten werden, die materiellen Schäden wurden durch das Lastenausgleichsgesetz von 1952 aufgefangen. Bis zum Jahr 2001 wurden Leistungen von rund 130 Milliarden Mark an Millionen Geschädigte ausgeschüttet. Dazu gehörten in Westdeutschland zum Beispiel jene, deren Eigentum den Bombardements zum Opfer fiel, dazu gehörten aber auch viele der insgesamt rund 14 Millionen Vertriebenen.

Doch wer von der Vertreibung spricht, kann vom Zweiten Weltkrieg nicht schweigen. Denn dass Deutsche aus Ostpreußen, Pommern oder Schlesien vertrieben wurden, war eine unmittelbare Folge dieses von Deutschland ausgelösten Vernichtungskrieges, der mit dem Überfall auf Polen 1939 begann. Dadurch wird die Vertreibung als solche keineswegs gerechtfertigt, doch sollte das Wissen um Ursache und Wirkung zur Mäßigung anhalten, wenn es um Entschädigungsforderungen an Polen geht.

Dass der Alteigentümer-Verband "Preußische Treuhand" Klagen von Vertriebenen oder ihrer Nachkommen sammeln und vor polnische sowie europäische Gerichte bringen will, ist denn auch - gelinde gesagt - nur ärgerlich. Der Aufsichtsratschef des Verbandes, Rudi Pawelka, spricht gar davon, dass die Rückgabe von Häusern, Grundstücken und Vermögen "einen Teil des Vertreibungsverbrechens heilen würde". Juristen geben dem zwar wenig Chancen, doch könnten solche Klagen das Klima zwischen Deutschland und Polen belasten. Das aber ist eine derartig verquere Art der Geschichtsbewältigung nicht wert. Die "Preußische Treuhand" verfolgt offenbar weniger moralische als offenkundig nur materielle Ziele. Im Jahr 2004, 59 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkriegs, dürfte sich die Zahl der persönlich von der Vertreibung betroffenen Menschen nicht mehr in Millionen zählen lassen.

Und dann gibt es nach wie vor den Bund der Vertriebenen. Dessen Vorsitzende Erika Steinbach distanzierte sich von der "Preußischen Treuhand", fordert aber gleichwohl ein nationales Entschädigungsgesetz. Das brauche nur auf eine symbolische Geste abzuzielen, obwohl die Entschädigungsansprüche der Vertriebenen durch den Lastenausgleich nicht abgegolten seien - der Lastenausgleich bedeute ausdrücklich keinen Verzicht. Gleichzeitig attackiert Steinbach den Bundeskanzler. Gerhard Schröders Aussage, die Bundesregierung lehne individuelle Entschädigungsforderungen ab und werde dies auch vor internationalen Gerichten vertreten, ignoriere die Rechtslage in Deutschland. Das geht an der Realität vorbei. Denn warum sollte der Kanzler eine andere Position beziehen? Individuelle Klagen kann die Bundesregierung ohnehin nicht verhindern, aber sie kann sie sehr wohl für falsch halten. Und damit trägt sie nicht nur der Realität Rechnung, sie leistet auch einen Beitrag zum guten deutsch-polnischen Verhältnis - den Blick in die Zukunft gerichtet. (TS)