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Entscheidung über Gläubigerschutz für Eurotunnel erst Anfang August

25. Juli 2006
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Eine Entscheidung über Gläubigerschutz für die hochverschuldete Betreibergesellschaft des britisch-französischen Eurotunnels fällt erst am 2. August. Das Handelsgericht in Paris vertagte seine für Dienstag erwartete Entscheidung wegen des Umfangs und der Vielschichtigkeit des Verfahrens, teilte einer der Anwälte des Unternehmens mit. Ein letzter Kompromissvorschlag zur Überwindung der Schuldenkrise an eine Gläubigergruppe hatte Mitte Juli keine Lösung gebracht.