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Entscheidung im Fall Pechstein verschoben

8. März 2016

Der Bundesgerichtshof fällt zunächst noch kein Urteil im Fall der Eisschnellläuferin Claudia Pechstein. Die mehrfache Olympiasiegerin fordert Schadenersatz wegen einer Dopingsperre durch den Eislauf-Weltverband.

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Russland Claudia Pechstein
Bild: picture alliance/dpa/S. Savostyanov

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat am Dienstag noch kein Urteil zur Revision des Eislauf-Weltverbandes ISU gegen das Urteil des Oberlandesgerichts München in der Schadenersatzklage von Eisschnelllauf-Olympiasiegerin Claudia Pechstein gesprochen. Wie Richterin und BGH-Präsidentin Bettina Limperg in der Verhandlung vor dem Kartellsenat mitteilte, wird das Urteil am 7. Juni verkündet. "Der Senat hat noch gar nichts rausgelassen, wohin er tendiert", sagte Prozessbeoachter und Sportrechtler Michael Lehner der Deutschen Presse-Agentur. Es gebe weiter die Hoffnung, dass es eine große Entscheidung für die Sportgerichtsbarkeit gebe. Es habe die "größeren Argumente" für die Pechstein-Seite gegeben, fügte Lehner hinzu.

Pechstein kämpft mit ihrer Schadenersatzklage über fünf Millionen Euro gegen ihre Zwei-Jahres-Sperre durch die ISU und die Wiederherstellung ihres ramponierten Rufes. Die Sperre war 2009 wegen zu hoher Blutwerte verhängt worden. Die inzwischen 44-Jährige führte die Blutwerte stets auf eine von ihrem Vater vererbte Anomalie zurück und wurde in dieser Einschätzung von führenden Hämatologen bestätigt. Mit dem Prozess vor dem Bundesgerichtshof will sie erreichen, dass ein ordentliches Gericht in Deutschland ihre Klage verhandeln darf. Bisher besteht diese Möglichkeit nicht. Sportler haben eine Vereinbarung unterzeichnet, die besagt, dass Fälle, die den Sport betreffen, vor dem Internationalen Sportgerichtshof CAS in Lausanne verhandelt werden.

Die Pechstein-Seite sieht das CAS als zu wenig unabhängig an. Pechsteins BGH-Anwalt Gottfried Hammer verdeutlichte in der mehr als zweistündigen Verhandlung, dass sich seine Mandantin nicht generell gegen die Idee internationaler Schiedsgerichte wende. Aber ein Schiedsgericht müsse "sich an den Maßstäben aller Rechtsordnungen messen lassen, von denen es anerkannt werden will". Entscheidend sei, ob die Klägerin freiwillig gehandelt habe, als sie sich dem CAS unterworfen habe. Das sei in Pechsteins Fall nicht gegeben. Hingegen argumentierte ISU-Anwalt Reiner Hall in der Verhandlung: "Die Klägerin hat sich sehenden Auges auf die Athletenvereinbarung eingelassen."

asz/jw (dpa, sid)