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Politik

Erdogan nimmt eine weitere Hürde

16. Januar 2017

Mit einer Verfassungsreform will der türkische Präsident seine Macht festigen. Das Parlament in Ankara ist ihm in erster Lesung gefolgt.

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Parlament in Ankara
Bild: picture-alliance/AP/dpa/B. Ozbilici

Mit der erforderlichen Dreifünftel-Mehrheit hat das türkische Parlament in erster Lesung die geplante Verfassungsänderung zur Einführung des Präsidialsystems verabschiedet. Die Abgeordneten in Ankara billigten am Sonntagabend die letzten beiden von insgesamt 18 Artikeln mit den notwendigen 330 der 550 Stimmen.

Allerdings muss jeder einzelne Artikel in einer zweiten Wahlrunde erneut eine Dreifünftel-Mehrheit erzielen. Eine 48-stündige Pause ist vorgeschrieben, bevor nun am Mittwoch die zweite Abstimmungsrunde beginnen kann. Anschließend muss auch noch das Gesamtpaket mit allen 18 Artikeln in geheimer Wahl die erforderliche Mehrheit bekommen, damit ein Referendum stattfinden kann.

Erdogan braucht die Opposition

Die Regierungspartei AKP hat alleine nicht genug Stimmen und sich für die Verfassungsreform deshalb mit der ultranationalistischen MHP verbündet, um die abschließende Volksbefragung ansetzen zu können. Zusammen kommen die beiden Parteien auf 355 Abgeordnete.

Die Änderungen, mit denen Präsident Recep Tayyip Erdogan seine Macht festigen will, sind äußerst umstritten. Der besonders kritisierte Artikel 8 der künftigen Verfassung legt fest, dass alle Befugnisse, die bisher beim Ministerpräsidenten lagen, auf den Präsidenten übergehen. Dieser erhält künftig den Titel "Staatsoberhaupt". Das Staatsoberhaupt soll Minister ernennen und entlassen, Dekrete mit Gesetzeskraft erlassen, Gesetze zur Überarbeitung ans Parlament zurückschicken und das Verfassungsgericht mit der Prüfung von Gesetzen beauftragen können.

Türkei Handgreiflichkeiten im Parlament in Ankara
Bei den Debatten über die Verfasungsänderung war es auch zu Handgreiflichkeiten im Parlament gekommenBild: picture-alliance/Zuma Press/Depo Photos

Artikel 7 legt fest, dass ein Kandidat für das Präsidentenamt türkischer Staatsbürger, mindestens 40 Jahre alt sein und einen Universitätsabschluss besitzen muss. Demnach darf das Staatsoberhaupt künftig seine Parteizugehörigkeit behalten - bisher war er zu politischer Neutralität verpflichtet. Außerdem erhält der Präsident das Recht, zwölf der 15 Richter des Verfassungsgerichts zu ernennen. Artikel 6 reduziert die Befugnisse des Parlaments und seine Möglichkeiten zur Kontrolle der Regierung.

Die Gegner der Reform befürchten, dass die Türkei zu einem autoritären Parteienstaat unter Kontrolle eines einzigen Mannes wird. Während der Debatten hatte es im Parlament heftige Tumulte und sogar eine Schlägerei zwischen Abgeordneten von Opposition und Regierung gegeben.

rb/cw (afp, ap, dpa)