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Erfolg für Springer-Verlag

10. Juli 2014

Alt-Kanzler Gerhard Schröder muss sich kritische Fragen gefallen lassen: Der Axel Springer Verlag bekommt vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Recht.

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Gerhard Schröder und Wladimir Putin (Foto:dpa)
Bild: picture-alliance/dpa

Wollte Gerhard Schröder sein Amt als Kanzler loswerden, um einen lukrativen Job beim russisch-deutschen Gaspipeline-Unternehmens Nord Stream annehmen zu können? Diesen Verdacht hatte 2005 ein FDP-Politiker in einem Artikel der "Bild"-Zeitung geäußert, doch der Altkanzler klagte dagegen und die entsprechende Passage wurde verboten. Zu Unrecht, wie jetzt der Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EMGR) entschieden hat.

Die Richter gaben dem Axel Springer Verlag Recht, der die "Bild"-Zeitung herausgibt: Das Veröffentlichungsverbot sei eine Verletzung des Rechts auf Meinungsfreiheit der Europäischen Menschenrechtskonvention, heißt es in dem EGMR-Urteil. Deutschland muss dem Verlag nun mehr als 41.000 Euro Kosten ersetzen.

"Grenzen der journalistischen Freiheit nicht überschritten"

Der EGMR befand, dass der Axel Springer Verlag mit der Veröffentlichung der Passage "nicht die Grenzen der journalistischen Freiheit überschritten" habe. Wenn keine Berufung beantragt wird, wird das Urteil in drei Monaten rechtskräftig.

Schröder hatte im Juli 2005 im Bundestag die Vertrauensfrage verloren und damit den Weg für eine Neuwahl freigemacht. Bei der vorgezogenen Bundestagswahl im September verfehlte sowohl Schwarz-Gelb als auch Rot-Grün die Mehrheit. Doch schließlich einigten sich Union und SPD auf eine Große Koalition mit Angela Merkel (CDU) als Bundeskanzlerin.

Schröder erklärte wenige Tage nach der Vereinbarung von CDU/CSU und SPD seinen Rückzug. Sein Wechsel zu Nord Stream nur wenige Monate nach dem Ende seiner Amtszeit und seine engen Beziehungen zum russischen Präsidenten Wladimir Putin (Artikelbild rechts) sorgen bis heute immer wieder für Kritik.

cr/det (dpa, EMGR)