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Ermittlungsverfahren wegen Monopolverdachts gegen polnische Unternehmenstochter des Konzerns Passauer Neue Presse

13. November 2003
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Krakau, 12.11.2003, DZIENNIK POLSKI, poln.

Der Vorsitzende des Amtes für den Schutz des Wettbewerbs und der Verbraucher (UOKiK), Cezary Banasinski, hat ein antimonopolistisches Ermittlungsverfahren in Bezug auf die Übernahme zweier Breslauer Tageszeitungen durch die Firma Polskapresse, die zum deutschen Konzern Passauer Neue Presse gehört, eingeleitet. Es handelt sich dabei um die zwei Zeitungen "Slowo Polskie" und "Wieczor Wroclawia".

Falls sich zeigen sollte, dass die Firma Polskapresse gegen das Gesetz über den Schutz des Wettbewerbs und der Verbraucher verstoßen hat, indem sie ihr Vorhaben dem Amt für den Schutz des Wettbewerbs und der Verbraucher nicht gemeldet hat, kann sie mit einer Geldstrafe in Höhe von 50 000 Euro bestraft werden. Der Vorsitzende des UOKiK ist außerdem berechtigt, die Herausgabe dieser Zeitungen zu untersagen.

Wir sollten uns daran erinnern, dass der Vertrag über den Verkauf dieser zwei Zeitungen zwischen der Firma Dolnoslaskie Wydawnictwo Prasowe (Niederschlesisches Verlagshaus - MD.), die der Firma Orkla Presse Polska, einem Tochterunternehmen des schwedischen Konzerns Orkla gehört und der Firma Polskapresse - einem Tochterunternehmen des Konzerns Passauer Neue Presse, bereits am 4.9.2003 unterzeichnet wurde. Dem Konzern Passauer Neue Presse gehört außerdem auch die dritte in Breslau herausgegebene Zeitung "Gazeta Wroclawska".

Das Amt für den Schutz des Wettbewerbs und der Verbraucher wurde weder über das Vorhaben noch über den Kauf in Kenntnis gesetzt. Laut Gesetz vom 15.12.2000 über den Schutz des Wettbewerbs und der Verbraucher unterliegen aber alle Unternehmer der Meldepflicht, deren gesamter Jahresumsatz 50 Millionen Euro überschreitet.

Die Niederlassung des Amtes für den Schutz des Wettbewerbs und der Verbraucher in Wroclaw hat sich bereits an die Firma Polskapresse gewandt und ihr eine Zweiwochenfrist gesetzt, um alle Dokumente vorzulegen, die den juristischen Status dieser Firma offen legen, in denen die gesamte Kapitalgruppe, zu der sie gehört, detailliert beschrieben wird und in denen Informationen über den Umsatz und den Gewinn der Gesellschaft vorgelegt werden. Ferner wurde diese Firma aufgefordert, das Amt zu informieren, wann die Übernahmepläne entstanden sind und gebeten, die entsprechenden Dokumente zugänglich zu machen. Die Firma Polskapresse muss außerdem die Strategie der Herausgabe der zwei Zeitungen in den Jahren 2003 - 2005 vorlegen. (...)

Ein ähnliches Ermittlungsverfahren wird auch von der Niederlassung des Amtes für den Schutz des Wettbewerbs und der Verbraucher in Poznan (Posen) geführt. Durch dieses Verfahren sollen die Begleitumstände der Übernahme der Gesellschaft Prasa Poznanska (Posener Presse – MD), die zu der Firma Polskapresse gehört, durch die Firma Oficyna Wydawnicza Wielkopolski geklärt werden.

Der Firma Polskapresse gehören acht regionale Zeitungen. Der Jahresumsatz dieser Firma übersteigt zur Zeit 400 Millionen Zloty (etwa 100 Millionen Euro). (Sta)