1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Erste Schritte

Kay-Alexander Scholz6. November 2014

Wer betrügt, der fliegt - dieser Slogan der CSU erregte zu Jahresbeginn die Gemüter. Die Kanzlerin versprach Taten. Nun hat der Bundestag "Änderungen des Freizügigkeitsgesetzes" beschlossen.

https://p.dw.com/p/1DiFy
Symbolfoto Armutszuwanderung
Bild: picture-alliance/dpa

Der Bundestag hat mit der Mehrheit der Stimmen von SPD und CDU/CSU ein Maßnahmenpaket beschlossen. Die Bundesregierung will damit die sogenannte Armutszuwanderung eindämmen - was eigentlich den Missbrauch von Sozialleistungen meint. An dem EU-Versprechen der Freizügigkeit wird dabei nicht gerüttelt, vielmehr wird nun der bestehende Gesetzesrahmen präzisiert und ergänzt. Hier die wichtigsten Beschlüsse in Kürze:

Das Aufenthaltsrecht für die Arbeitssuche wird auf sechs Monate beschränkt. Bei Missbrauch drohen drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe.

Die Kommunen erhalten einmalig 25 Millionen Euro vom Bund als Entlastung.

Wiedereinreiseverbote werden nun von Amts wegen grundsätzlich und nicht erst auf Antrag befristet.

Kindergeld wird nur gegen Vorlage einer Steuernummer ausgezahlt, um Doppelzahlungen zu vermeiden.

Impfkosten für Kinder und Jugendliche übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen.

Schwarzarbeit soll durch besseren Datenaustausch zwischen den Behörden bekämpft werden.

Es wird in Deutschland aber keine Zuwanderungsquoten für Bürger einzelner EU-Staaten geben. Einen solchen Weg schlägt seit einiger Zeit der britische Premierminister David Cameron vor und bekam dafür gerade jüngst einen Tadel aus dem Kanzleramt in Berlin, worauf Cameron "Deutschen-kompatible Pläne" bis Weihnachten versprach.

Symbolbild Impfung (Foto: dpa)
Auch ängstliche Kinder haben Anspruch auf ImpfschutzBild: picture alliance/blickwinkel

Merkel wollte allzu hitzige Debatte abkühlen

Der Begriff "Armutszuwanderung" bezieht sich in der öffentlichen Debatte vor allem auf Rumänen und Bulgaren, die seit Jahresbeginn 2014 die volle Freizügigkeit genießen, unter ihnen sollen viele Roma sein. Schon davor, im November 2013 hatten 16 Oberbürgermeister in einem Brandbrief einen Forderungskatalog zur Armutszuwanderung an die Kanzlerin geschickt.

Auf ihrem Neujahrstreffen Anfang 2014 hatte die CSU den Startschuss für eine dann hitzig geführte Debatte gegeben, die unter dem Slogan "Wer betrügt, der fliegt!" lief. Von der bulgarischen Regierung und dem Zentralrat der Sinti und Roma in Deutschland wurde Kritik laut, diese Kampagne würde stigmatisieren und gehe an der Realität vorbei, schließlich würden aus Rumänien und Bulgarien auch viele Akademiker zuwandern.

Um die Gemüter abzukühlen, setzte Kanzlerin Angela Merkel einen Staatssekretärsausschuss ein. Am Runden Tisch sollten Vertreter fast aller Ministerien Vorschläge erarbeiten, was getan werden könnte und müsste. In den Folgemonaten stieg der politische Handlungsdruck auch wegen der politischen Erfolge der AfD, die sich populistisch-zugespitzt in Wahlkämpfen des Themas annahm.

Schärfere Regeln gegen Missbrauch von Freizügigkeit

Die nun beschlossenen Maßnahmen folgen den Vorschlägen des Staatssekretärsausschusses. Doch nicht alle Maßnahmen sind wirklich neue Gesetze, vielmehr werden Regelungen präzisiert oder ergänzt. Die einmalige Finanzhilfe - vor allem für Unterkunft und Heizung gedacht - in Höhe von 25 Millionen stockt die vorhandene Bundeshilfe für Flüchtlingskosten auf. Die Auszahlung von Kindergeld wird nun an die Vorlage einer Steuernummer geknüpft, so sollen Mehrfachanträge verhindert werden. Die bisher offene Finanzierungsfrage bei der Impfung von Kindern und Jugendlichen wird geregelt. Die Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen, also von der Gemeinschaft, bezahlt. Die Begründung dazu lautet, das allgemeine Infektionsrisiko nehme ab, wenn die "Durchimpfungsrate" verbessert werde.

Wiedereinreiseverbote zum Beispiel bei Gefährdung der öffentlichen Ordnung gab es laut EU-Recht schon zuvor. In den letzten fünf Jahren wurden in rund 800 Fällen solche Verbote ausgesprochen. Sie werden nun aber formalisiert und sollen vor allem diejenigen treffen, die sich mit falschen Papieren in Deutschland aufhalten. Auch die Möglichkeit, EU-Bürger wieder auszuweisen, die keine Arbeit finden, gab es schon zuvor. Der Europäische Gerichtshof hatte diese Möglichkeit für die Mitgliedsstatten in mehreren Urteile bestätigt. Daran orientiert sich Deutschland und verdoppelt die bisherige Regelfrist von drei Monaten. Allerdings nur, wenn zum Beispiel das Ausländeramt sagt, dass überhaupt Aussicht auf einen Job besteht.

Weitere Schritte angekündigt

Handlungsbedarf sah die Bundesregierung vor allem auch beim Thema Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung. Nun soll der gegenseitige Datenaustausch zwischen dem Zoll, dem Gewerbeamt, der Bundesagentur für Arbeit und der Polizei verbessert werden. Konkret bedeutet das, dass zukünftig die Gewerbeämter beim konkreten Verdacht auf Schwarzarbeit die zuständige Stelle beim Zoll einschalten sollen. Weitere Gesetze aus dem Bundesfinanzministerium gegen Schwarzarbeit sind in der Gesetzesvorlage angekündigt. In einer Anhörung im Innenausschuss hatte Franziska Giffey, Stadträtin aus dem bekannten Berliner Problemkiez Neukölln darauf hingewiesen, dass es zunehmend Eigentümer und Arbeitgeber gebe, die Armutszuwanderung aus Bulgarien und Rumänien ausnutzen würden, im daraus ein Geschäftsmodell zu entwickeln.

Andrea Lindholz (CSU): Die Bundesregierung nutzt Spielräume im EU-Recht (Foto: Karpf! Kreativ)
Andrea Lindholz (CSU): Die Bundesregierung nutzt Spielräume im EU-RechtBild: Karpf! Kreativ

Die Maßnahmen seien ein "erster Schritt in die richtige Richtung", sagte Andrea Lindholz von der CDU und kündigte weitere Schritte an. Konkret nannte Lindholz die Entscheidung der Europäischen Richter am 11. November über den Anspruch auf Hartz-4-Leistungen. "Nach diesem Urteil müssen weitere Schritte folgen." Es sei zudem noch zu regeln, ob für Kinder im Ausland, deren Eltern sich in Deutschland aufhalten, Kindergeld in voller Höhe gezahlt werden müsse.

Lindholz verwies noch einmal auf die bestehenden EU-Gesetze, wonach die Staaten eigene Handlungsspielräume haben, gegen Missbrauch und Betrug bei der Freizügigkeit vorzugehen - diese nutze die Bundesregierung nun. Damit begegnete Lindholz mancher Experten-Meinung, wonach die neuen Regelungen nicht europarechtskonform seien.

"Probleme nicht ignorieren"

Unionskollege Günter Krings verteidigte die Maßnahmen vor dem Hintergrund der Akzeptanz der Freizügigkeit. Es sei nicht klug, die Probleme zu überschätzen. Es sei aber für eine "nachhaltige Akzeptanz der Freizügigkeit in der Gesellschaft" nicht gut, Probleme zu ignorieren oder zu tabuisieren.

Krings verwies auf "dringende Appelle aus dem Kommunen". Wohnung, Schulbesuch, Gesundheitsvorsorge, soziale Probleme und die stark angestiegenen Flüchtlingszahlen würden sich in den Kommunen gegenwärtig zu großen Problemen adddieren. Und Freizügigkeit sei nun einmal an rechtliche Bedingungen wie Ausbildung oder Arbeitsplatzsuche geknüpft, erinnerte Krings, die auch jeder einzelne erfüllen müsse.

Ulla Jelpke (Linkspartei): Hier wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen (Foto: Lichtblick/Achim Melde)
Ulla Jelpke (Linkspartei): Hier wird mit Kanonen auf Spatzen geschossenBild: Deutscher Bundestag / Lichtblick/Achim Melde

Hier werde in einer "populistischen Debatte mit Kanonen auf Spatzen" geschossen, hielt Ulla Jelpke von der Linkspartei entgegen und nannte die Zahl von 91 Missbrauchsfällen von Sozialleistungen bei 400.000 Zuwanderern aus Rumänien und Bulgarien. "Reden sie den Leuten nicht ein, es gebe einen Sozialbetrug, sie betreiben damit das Geschäft der AfD", schimpfte Volker Beck von den Grünen. Beide Oppositionsparteien stimmten gegen das Gesetz - allerdings ohne Erfolg.