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Erster slowakischer Ombudsmann vereidigt

28. März 2002

– Zum ersten öffentlichen Rechtshüter Oppositionskandidat aus den HZDS-Reihen Pavol Kandrac gewählt

https://p.dw.com/p/22Ti

Bratislava, 27.3.2002, SME, RADIO SLOWAKEI

SME, slowak., 27.3.2002

Im Nationalrat der Slowakischen Republik ist am Mittwoch (27.3.) der erste slowakische Ombudsmann vom Parlamentspräsidenten Jozef Migas vereidigt worden. Dieses Amt wird in den nächsten fünf Jahren Pavol Kandrac bekleiden. Er wurde zum ersten öffentlichen Rechtshüter in einer Geheimabstimmung gewählt. Bei der Stimmabgabe im Parlament vom 19. März. votierten 68 Abgeordnete für ihn, 35 waren dagegen und 21 enthielten sich ihrer Stimme.

Kandrac war Kandidat der oppositionellen Bewegung für eine demokratische Slowakei (HZDS). Seine HZDS-Mitgliedschaft beendete er am 22. Februar. Nach der Vereidigung zum Ombudsmann werde er sein Abgeordnetenmandat niederlegen, kündigte er auf einer Pressekonferenz an. Jetzt wolle er zuerst nach Brno/Brünn fahren, um mit dem tschechischen Ombudsmann Otakar Motejl Gespräche zu führen. (ykk)

RADIO SLOWAKEI, deutsch, 27.3.2002

(...) Laut Gesetz verspricht der Ombudsmann die Verfassung der Slowakischen Republik sowie die Gesetze und internationale Verträge zu achten, sich am Schutz der Grundrechte und –freiheiten der natürlichen und juristischen Personen beim Handeln, Entscheiden oder bei der Untätigkeit der Organe der öffentlichen Verwaltung zu beteiligen. Er verspricht, Grundrechte und –freiheiten im Einklang mit den Prinzipien des demokratischen und rechtlichen Staates zu hüten.

An den Ombudsmann kann sich jeder wenden, der meint, seine Rechte oder Freiheiten wurden verletzt. Die Kompetenz des öffentlichen Rechtshüters betrifft die Organe der Staatsverwaltung, der regionalen Selbstverwaltung, die natürlichen und juristischen Personen, die laut Sondergesetz über Rechte und Pflichte der natürlichen und juristischen Personen im Bereich der öffentlichen Verwaltung entscheiden.

Außerhalb der Kompetenzen des Ombudsmanns steht der slowakische Nationalrat, der Staatspräsident, die Regierung, das Verfassungsgericht, das Oberste Kontrollamt, die Nachrichtendienste, der Polizeikorps, die Staatsanwaltschaft sowie die Gerichte. (...) (ykk)