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Es geht um die Todesstrafe

Gabriele Chwallek, dpa11. November 2003

Wochenlang hielten zwei Scharfschützen im Herbst 2002 die Bevölkerung im Großraum Washington in Atem. Inzwischen stehen die beiden Hauptverdächtigen John Muhammad und Lee Malvo vor Gericht. Beiden droht die Todesstrafe.

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Der Verdächtige Lee Boyd Malvo war zur Tatzeit minderjährigBild: AP

17 Jahre alt war Lee Boyd Malvo, als er – so die Staatsanwaltschaft - im Oktober 2002 zusammen mit dem älteren John Allen Muhammad im Raum Washington zehn Menschen aus dem Hinterhalt erschoss. Steht Muhammad schon seit Wochen vor Gericht, soll nun von diesem Montag an auch dem jüngeren mutmaßlichen Heckenschützen im US-Staat Virginia der Prozess gemacht werden. In dem Verfahren geht es nur um einen der Morde. Aber das könnte reichen: Wird Malvo, inzwischen 18, schuldig gesprochen, droht ihm die Todesstrafe - obwohl er zur Tatzeit minderjährig war.

Schwierige Verteidigung

Die Verteidigung will im Prozess auf Unzurechnungsfähigkeit plädieren. Ihr Argument: Der weitgehend vaterlos aufgewachsene Teenager sei vom heute 42-jährigen Muhammad praktisch einer Gehirnwäsche unterzogen worden. Aber viele Rechtsexperten bezweifeln, dass diese Erklärung bei den Geschworenen ankommen wird. So heimtückisch sei die Mordserie, so groß der von den Heckenschützen ausgelöste Schrecken in der Bevölkerung gewesen, dass Malvo schon vor der Verurteilung allgemein als Paradebeispiel eines nicht zu rehabilitierenden jugendlichen Monsters gelte, das den Tod verdiene.

Vor diesem Hintergrund räumen auch Gegner der Todesstrafe wie die Organisation "International Justice Project" ein, dass sie es dieses Mal noch schwerer als sonst haben, mit ihren eigenen Argumenten Gehör zu finden. Weit über 70 Prozent der US-Bevölkerung befürworten Umfragen zufolge immer noch das "capital punishment". Die Eskalation der von Jugendlichen begangenen Gewaltverbrechen Mitte der 1990er Jahre hat in den USA den Trend verstärkt, Minderjährige vor Gericht wie Erwachsene zu behandeln.

Todesstrafe gegen Minderjährige

Die USA gehören zu einer verschwindend kleinen Gruppe von Staaten auf der Welt, die die Todesstrafe für jugendliche Straftäter noch erlauben oder praktizieren. Nach verschiedenen Statistiken haben 75 der zurzeit rund 3500 Häftlinge in den US-Todeszellen die ihnen zur Last gelegten Verbrechen als Minderjährige begangen. Insgesamt wurden in den vergangenen 30 Jahren in den USA 225 Todesurteile gegen jugendliche Straftäter verhängt, von denen 128 entweder aufgehoben oder in lebenslänglich umgewandelt worden sind. In 22 Fällen kam es zur Hinrichtung, die jüngste davon im vergangenen April in Oklahoma. Die meisten die Exekutionen gab es mit 13 in Texas, gefolgt von Virginia mit drei. Nach einer Entscheidung des Obersten US-Gerichts von 1988 ist die Todesstrafe für Kriminelle ab 16 mit der Verfassung vereinbar. 1999 wurde in Oklahoma der Mädchenmörder Sean Sellers hingerichtet, der seine Tat in diesem Alter begangen hatte.

Todesstrafe für Jugendliche weltweit nur in den USA

Virginia, wo der jüngere mutmaßliche "Sniper" vor Gericht stehen wird, gehört zu den Staaten mit den schärfsten Regelungen - was Milde für Malvo nach Experteneinschätzung noch weniger wahrscheinlich macht. Die Verteidiger des jungen Schwarzen aus Jamaika befürchten zudem, dass angesichts der Schwere der zur Last gelegten Verbrechen diesmal auch die internationalen Gnadenappelle leiser ausfallen werden als etwa im Fall Sellers oder dem des im Jahr 2002 hingerichteten Napoleon Beazley, für dessen Verschonung sich unter anderem auch die EU eingesetzt hatte.

Tatsächlich befinden sich die USA mit ihrer Praxis international fast völlig in der Isolation. Wie aus einer Studie des renommierten Todesstrafen-Experten Victor Streib, Professor an der Ohio Northern University, hervorgeht, sind in den 1990er Jahren neben den USA Exekutionen jugendlicher Straftäter im Kongo, Iran, Nigeria, Pakistan, Jemen und Saudi-Arabien bekannt geworden, seit 2000 nur noch in den USA. In China, wo so viele Hinrichtungen ausgeführt werden wie in keinem anderen Land, sind Exekutionen minderjähriger Krimineller seit 1997 - zumindest offiziell - verboten. Generell gibt es nach Angaben der Menschenrechtsorganisation Amnesty International gleich mehrere internationale Verträge zur Verbannung dieser Praxis, darunter die UN-Konvention über die Rechte des Kindes. Streib zufolge sind die USA mittlerweile weltweit das einzige Land, das diese Konvention nicht ratifiziert hat.