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Die Macht der Worte

Ole Kämper11. Juli 2012

Die EU ist besorgt über den Machtkampf zwischen der Regierung und dem Präsidenten in Rumänien. Von Staatsstreich ist die Rede, doch großen Einfluss auf Bukarest hat Europa nicht. Das ist Brüssel wohl auch ganz recht.

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An elderly Romanian man pins the European Union flag to a Romanian flag hanging from his balcony on the outskirts of Iasi, northern Romania, 450 kilometers north of Bucharest, Wednesday Dec. 27 2006. Romania and Bulgaria will join the European Union on Jan. 1, 2007. The monthly income in Romania, a country of 22 million people, the largest in the Balkans is around a third of the EU average.(ddp images/AP Photo/Paul Buciuta)
Symbolbild EU Rumänien FlaggeBild: AP

Eilverordnungen, Gerichtsurteile im Dutzendpack und ein politischer Grabenkampf: In Rumänien ringen Regierungschef Victor Ponta und der seit dem 6. Juli suspendierte Staatspräsident Traian Băsescu mit harten Bandagen um Macht und Einfluss. Die seit Anfang Mai amtierende Regierung aus postkommunistischen Sozialdemokraten und Liberalen will den konservativen Staatspräsidenten aus dem Amt drängen, weil dieser angeblich in den Kompetenzbereich der Regierung eingegriffen und gegen die Verfassung verstoßen habe.

Băsescu, so scheint es, soll mit allen Mitteln seiner Macht beraubt werden. Dabei geht die Regierung mit ihrem Amtsenthebungsverfahren wenig zimperlich vor: Gesetze werden geändert und der Einfluss des Verfassungsgerichts beschnitten. Ende Juli soll das Volk in einem umstrittenen Referendum Băsescu abwählen. Europäische Beobachter wie Kommissionspräsident José Manuel Barroso und Europaparlamentspräsident Martin Schulz sind besorgt. Der EU-Abgeordnete Elmar Brok spricht gar von einem "Staatsstreich".

Regierungschef Victor Ponta (Foto: Reuters)
Regierungschef Victor PontaBild: picture-alliance/dpa

Demokratie in Rumänien in Gefahr?

Ob harter politischer Machtkampf oder Angriff auf die Grundfeste der Demokratie: Die Europäische Union hat in solchen Fällen kaum wirkungsvolle Druckmittel, um auf ihre Mitglieder einzuwirken. Lediglich Artikel 7 des EU-Vertrags ermächtigt Brüssel zu drastischen Sanktionen gegenüber einzelnen Mitgliedern: vom Stopp wichtiger Hilfszahlungen bis zum Stimmentzug im Ministerrat.

Porträt des suspendierten Präsidenten Traian Băsescu (Foto: ddp)
Suspendierter Präsident: Traian BăsescuBild: picture-alliance/dpa

Damit diese Sanktionen aber verhängt werden können, müssen die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union mit einer Vierfünftelmehrheit "die eindeutige Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung" der Grundwerte der Union durch einen Mitgliedstaat feststellen. Angewendet wurde dieser Artikel, der sich erst seit dem Jahr 2000 in den EU-Verträgen findet, bislang allerdings noch nie. Aus gutem Grund: "Artikel 7 ist ein sehr scharfes Instrumentarium", erklärt Frank Schorkopf, Staats- und Europarechtler an der Universität Göttingen. "Denn die EU will im Grunde genommen gar nicht feststellen, dass eines ihrer Mitglieder umgekippt ist."

Vertragsverletzungsverfahren kaum möglich

In einem zum Teil vergleichbaren Fall hatte die EU-Kommission Anfang des Jahres daher einen ganz anderen Weg beschritten. Als die Regierung in Ungarn mehrere Gesetze verabschieden ließ, die gegen europäisches Recht verstoßen könnten, schaltete Brüssel den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg ein. Nach Artikel 258 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) kann dort ein so genanntes Vertragsverletzungsverfahren angestrengt werden. Schon dieser Schritt setzt die betreffende Regierung politisch enorm unter Druck - häufig mit Erfolg.

Senatspräsident Crin Antonescu hat übergangsweise die Amtsgeschäfte übernommen (Foto: dpa)
Senatspräsident Crin Antonescu hat übergangsweise die Amtsgeschäfte übernommenBild: picture-alliance/dpa

Im aktuellen Fall scheint der Weg über den Europäischen Gerichtshof allerdings versperrt. "Man kann nicht mit einer Vertragsverletzungsklage nach Artikel 258 feststellen lassen, dass die Absetzung des Staatspräsidenten unionsrechtswidrig war. Das scheitert schon an den Kompetenzen, weil die Wahl und Absetzung des rumänischen Präsidenten absolut nichts mit der Europäischen Union zu tun haben", erklärt Staatsrechtler Schorkopf im Gespräch mit der Deutschen Welle. Es sei denn, dies fände in einem Verfahren statt, das den Wert der Demokratie schwerwiegend und dauerhaft verletze. "Dann sind wir wieder im Anwendungsbereich des Artikels 7. Dazwischen ist eigentlich nichts, und das ist möglicherweise auch das derzeitige Problem der einzelnen EU-Organe, die sich jetzt zu Wort melden."

Hoffnung auf Einsicht

Somit wird der Europäischen Union vorerst wohl nur das "weiche Instrumentarium" bleiben, wie Schorkopf es nennt: Durch öffentliche Appelle und die diplomatische kalte Schulter wird das Problemland an den Pranger gestellt. Der äußere Druck könnte dann im besten Fall dafür sorgen, dass sich die betreffende Regierung auf die gemeinsamen Grundwerte der Europäischen Union zurückbesinnt.