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EU einig bei Datenspeicherung: Mindestens sechs Monate

2. Dezember 2005

Die EU-Justizminister haben sich auf eine Richtlinie zur Speicherung von Telefon- und Internetdaten geeinigt. Eine längere und systematische Erfassung von Verbindungsdaten soll bei der Terrorabwehr helfen.

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Wer hat mit wem gesprochen?Bild: dpa - Report

Mit einem Minimal-Kompromiss zur systematischen Sammlung von Telefon- und Internetdaten ziehen die europäischen Justizminister in den Kampf gegen Terror und Verbrechen. Die Minister der 25 EU-Staaten einigten sich am Freitag (2.12.05) in Brüssel darauf, künftig europaweit sämtliche Verbindungsdaten zwischen 6 und 24 Monate lang
zu speichern. Der nach monatelangem Ringen erzielte Kompromiss, dem das Europäische Parlament noch zustimmen muss, lässt allerdings zahlreiche Abweichungen auf nationaler Ebene zu.

"Terror-Organisationen, Drogenbanden und Menschenhändler sind international organisiert und kommunizieren eher auf elektronischem Wege als im Pub am Ende der Straße", sagte der Ratsvorsitzende und britische Innenminister Charles Clarke zur Begründung der Datensammlung. Die Polizei brauche Mittel, solche Gespräche per Telefon oder Internet möglichst lange zurückzuverfolgen. Irland, die Slowakei und Slowenien stimmten gegen den Kompromissvorschlag.

Kostenfrage noch ungeklärt

Die Frage, ob der Staat die Telekom-Unternehmen für ihre Speicherpflicht entschädigen soll, bleibt trotz der Einigung im Ministerrat umstritten. "Es wird mit dem Europäischen Parlament auf jeden Fall noch Verhandlungen geben", sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Der Bundestag müsse ebenfalls noch zustimmen.

Der Rat vermied eine Festlegung zur Kostenübernahme. Dies bleibe auf nationaler Ebene aber möglich, sagte Clarke. Das Europa-Parlament besteht auf einer EU-Regelung in diesem Punkt. "Bei der Kostenerstattung muss sich der Rat noch bewegen", sagte der CDU-Abgeordnete Herbert Reul. Ein europäischer Flickenteppich sei in dieser Frage nicht akzeptabel. Clarke will das Parlament mit dem Argument überzeugen, dass der Ratsentwurf die Kosten für die Telekom-Unternehmen so gering wie möglich halte.

Auf 30 Straftaten anwendbar

Insgesamt kam die Ministerrunde deutschen Forderungen weitgehend entgegen. "Ich glaube, wir haben das Beste rausgeholt, was wir rausholen konnten", sagte Zypries. Erfolglose Anrufversuche müssen demnach eben so wenig aufgezeichnet werden wie Bewegungsdaten bei Handy-Gesprächen. Von Internetverbindungen sollen Zypries zufolge
"nur die ohnehin gespeicherten Protokolle" gespeichert werden, und zwar ebenso wie Telefondaten je nach Land 6 bis 24 Monate lang.

Die Richtlinie soll Clarke zufolge eine Liste schwerer Straftaten enthalten, zu deren Aufklärung die Daten verwendet werden dürfen. Ministerin Zypries sagte, man wolle die Liste von mehr als 30 Straftaten anwenden, die auch dem Europäischen Haftbefehl zu Grunde liege. Hinzu kämen Taten, die wie das so genannte Stalking (hartnäckige Belästigung) oder die elektronische Verbreitung von Kinderpornografie speziell mit dem Telefon oder Internet
zusammenhingen. Das Europa-Parlament hatte eine Einschränkung auf den Katalog des EU-Haftbefehls verlangt.

Ein Minimalkompromiss

Zypries betonte, die Datenspeicherung betreffe nur Angaben zur Verbindung selbst. "Wir gehen ja nie auf die Inhalte des Gesprächs." Zudem bräuchten die Fahnder einen richterlichen Beschluss, um Zugriff auf die gespeicherten Daten zu bekommen. Wegen der Speicherdauer habe sie ihre Zustimmung im Rat unter den Vorbehalt gestellt, dass der
Bundestag die Regelung akzeptiert. "Ich würde dem Bundestag empfehlen, die kürzeste Frist von sechs Monaten zu nehmen", sagte die Ministerin. Sie räumte ein, der zuletzt vorliegende Entwurf der Präsidentschaft sei "sicherlich ein Minimalkompromiss". (kas)