EU einigt sich auf Dienstleistungsrichtlinie
29. Mai 2006Der österreichische Wirtschaftsminister Martin Bartenstein stellte am Montag (29.5.2006) in Brüssel die Einigung fest, nachdem seine Kollegen in mehreren zähen Verhandlungsrunden um Einzelheiten gerungen hatten.
Die für Wettbewerbsfähigkeit verantwortlichen Minister der Union verhandelten mehr als acht Stunden über die Richtlinie. Das Gesetz soll grenzüberschreitende Dienstleistungen in der EU - etwa im Baubereich - erleichtern. Wichtige Bereiche wie die Gesundheitsdienste sind vom Gesetz nicht erfasst.
Alt gegen Neu
Vor allem die neuen Mitgliedsländer in Mittel- und Osteuropa haben hart für möglichst liberale Regeln gekämpft. Dagegen verhielten sich die meisten alten EU-Staaten, darunter Deutschland und Frankreich, eher defensiv.
"Ohne Sozialdienstleistungen"
Die Bundesregierung setzte nach eigener Einschätzung in den Verhandlungen zentrale deutsche Anliegen durch. "Sozialdienstleistungen, insbesondere der Pflegebereich, werden nicht von dem neuen Gesetz erfasst", sagte Wirtschafts-Staatssekretär Joachim Wuermeling.
Umstritten war zuletzt vor allem noch, wie umfassend die EU-Staaten ihre Gesetze darauf untersuchen müssen, ob sie mit der neuen Richtlinie übereinstimmen. Deutschland und andere Länder hatten sich zudem gegen Versuche osteuropäischer Staaten gewehrt, den Schutz von Arbeitnehmern vor preiswerter Konkurrenz einzuschränken. (sams)